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Rechtliche Fragen Dänemark

Fragen - Antworten

Wie läuft das Eheschließungsverfahren für Ausländer ab?

Allgemeine Heiratsbedingungen

Alter: Beide Partner müssen über 18 Jahre alt sein.

Familienstand: Beide Partner müssen ledig sein. Wenn einer der Partner zuvor verheiratet war, müssen Unterlagen über die Auflösung der vorherigen Ehe vorgelegt werden.

Verwandtschaftsverhältnisse: Eine Ehe zwischen nahen Verwandten ist verboten.

Geschäftsfähigkeit: Wenn einer der Partner unter Vormundschaft steht, ist die Zustimmung des Vormunds zur Eheschließung erforderlich.

 

Für die Beantragung der Eheschließung in Dänemark sind folgende Unterlagen erforderlich:

- Gültiger Reisepass: Beide Partner müssen gültige Reisepässe vorlegen.

- Visum oder Aufenthaltsgenehmigung: falls erforderlich, muss ein gültiges Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung für Dänemark oder ein anderes Schengen-Land vorgelegt werden.

- Dokumente über die Auflösung der vorherigen Ehe: Wenn einer der Partner zuvor verheiratet war, muss eine Scheidungsurkunde oder eine Sterbeurkunde des vorherigen Ehepartners vorgelegt werden.

- Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder: Falls das Paar gemeinsame Kinder hat, müssen deren Geburtsurkunden vorgelegt werden.

Bitte beachten Sie, dass seit 2019 in Dänemark für die Eheschließung normalerweise kein Geburtsschein oder Nachweis über den Familienstand mehr erforderlich ist.

 

Antragstellung

Der Antrag zur Eheschließung wird bei der Familienagentur eingereicht. Die Antragstellung ist online über die offizielle Website möglich (https://familieretshuset.dk/en/your-life-situation/your-life-situation/international-marriages/if-you-wish-to-get-married-in-denmark) .

 

Bei der Antragstellung muss die staatliche Gebühr entrichtet werden. Nach der Antragstellung und Bezahlung der Gebühr prüft die Familienagentur Ihren Antrag und stellt bei Erfüllung aller Voraussetzungen eine Bescheinigung über die Ehefähigkeit aus. Diese Bescheinigung ist 4 Monate ab Ausstellungsdatum gültig.

 

Ort der Zeremonie

In Dänemark stehen verschiedene Optionen zur Verfügung:

- Stadtrathäuser: Viele Paare entscheiden sich für die Eheschließung in Rathäusern, wie dem Kopenhagener Rathaus.

- Außenanlagen: Es ist möglich, die Zeremonie im Freien an malerischen Orten zu organisieren.

- Private Orte: Sie können auch einen Standesbeamten einladen, die Zeremonie an einem von Ihnen gewählten Ort durchzuführen.

 

Anerkennung der Ehe in anderen Ländern

Eine in Dänemark geschlossene Ehe wird in der Regel in den meisten Ländern anerkannt. Es wird jedoch empfohlen, im Voraus die Anforderungen Ihres Wohnsitz- oder Staatsangehörigkeitslandes zur Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe zu klären.

 

Zusätzliche Empfehlungen

Übersetzung von Dokumenten: Wenn Ihre Dokumente nicht auf Englisch, Deutsch, Dänisch oder einer anderen skandinavischen Sprache verfasst sind, ist eine Übersetzung und notarielle Beglaubigung erforderlich.

Beratung durch einen Anwalt: Wenn Sie spezifische Fragen oder Umstände haben, wird empfohlen, einen auf Familienrecht in Dänemark spezialisierten Anwalt zu konsultieren.

Wie meldet man die Geburt eines Kindes an?

Fristen für die Registrierung

Die Registrierung muss innerhalb von 14 Tagen nach der Geburt des Kindes erfolgen.

 

Registrierungsverfahren

 

Automatische Registrierung: Wenn die Geburt in einem Krankenhaus oder mit einer Hebamme erfolgt ist, übermittelt das medizinische Personal die Geburtsinformationen an die örtliche Pfarrei, wo die Registrierung erfolgt.

 

Selbstregistrierung: In Fällen, in denen das medizinische Personal nicht anwesend war, müssen die Eltern:

Ein Geburtsanzeigeformular ausfüllen: Das Formular ist auf der Website verfügbar (https://www.borger.dk/familie-og-boern/foedselsregistrering) .

Erforderliche Dokumente bereitstellen:

- Geburtsurkunden der Eltern.

- Heiratsurkunde (falls zutreffend).

Unterlagen an die örtliche Pfarrei senden: Die Adresse finden Sie auf [Sogneportalen](https://sogn.dk/) .

 

Zuweisung der persönlichen Identifikationsnummer (CPR)

Nach der Registrierung erhält das Kind eine einzigartige persönliche Identifikationsnummer (CPR), die zur Identifikation in verschiedenen staatlichen Systemen verwendet wird.

 

Geburtsurkunde

Nach der Registrierung können die Eltern eine Geburtsurkunde anfordern durch:

Online-Anfrage: mit MitID auf borger.dk.

Persönliches Erscheinen: bei der örtlichen Pfarrei oder der Gemeinde.

 

Vaterschaftsanerkennung

Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, muss die Vaterschaft anerkannt werden:

Verantwortungs- und Fürsorgedeklaration: online auszufüllen über borger.dk.

Einreichungsfrist: innerhalb von 14 Tagen nach der Geburt des Kindes.

 

Registrierung des Namens des Kindes

Der Name des Kindes muss innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt registriert werden. Die Registrierung des Namens kann erfolgen durch:

- Kirchliche Taufe: wenn die Familie der Dänischen Kirche angehört.

- Bürgerliche Registrierung: über die örtliche Pfarrgemeinde oder die Gemeinde.

 

Weitere Empfehlungen

Ausländische Staatsbürger: Wenn die Eltern Ausländer sind, wird empfohlen, sich mit der Botschaft ihres Landes in Verbindung zu setzen, um Informationen über die doppelte Staatsbürgerschaft und andere rechtliche Aspekte zu erhalten.

 

Hinweis:

In Dänemark ist die örtliche Pfarrgemeinde (sogn) eine territoriale Einheit, die mit der Dänischen Kirche verbunden ist und sowohl religiöse als auch administrative Funktionen erfüllt. Die Pfarreien sind um eine Kirche herum organisiert, die eine bestimmte geografische Gemeinschaft bedient.

 

Funktionen der örtlichen Pfarrgemeinde

In der Vergangenheit spielten die Pfarreien eine Schlüsselrolle bei der Führung von Personenstandsdaten, und viele dieser Aufgaben verbleiben auch heute noch bei ihnen.

Die örtliche Pfarrgemeinde ist verantwortlich für die Organisation von Gottesdiensten, kirchlichen Riten und seelsorgerischer Betreuung für ihre Gemeindemitglieder.

Administrative Unterstützung: Obwohl die Einwohnerregistrierung in Dänemark auch über zivile kommunale Behörden erfolgt, sind die Pfarreien häufig in den Prozess der Registrierung von Geburten, Hochzeiten und Todesfällen eingebunden.

 

Warum sind die Pfarreien für die Registrierung von Geburten wichtig?

Auch wenn die Familie nicht der Dänischen Kirche angehört, spielen die Pfarreien eine wichtige Rolle bei der Registrierung von Lebensereignissen, da sie eng mit dem nationalen Bevölkerungsregister verbunden sind. Die Pfarreien übermitteln die Daten an das staatliche Register, wo dem Kind eine eindeutige CPR-Nummer zugewiesen wird.

 

Wie findet man seine örtliche Pfarrgemeinde?

Sie können Ihre örtliche Pfarrgemeinde in Dänemark über [Sogneportalen](https://sogn.dk/) finden, indem Sie Ihre Adresse eingeben.

 

Verhältnis zur Religion

Es ist wichtig zu beachten, dass die Registrierung über die Pfarrei keine religiöse Zugehörigkeit erfordert. Es handelt sich eher um ein administratives Verfahren, das Teil des traditionellen Bevölkerungserfassungssystems in Dänemark ist.

Wie registriert man ein eigenes Unternehmen?

Die Gründung eines Unternehmens in Dänemark erfordert die Einhaltung bestimmter rechtlicher Verfahren.

 

Wahl der Rechtsform

Der erste Schritt besteht darin, die geeignete Rechtsform für Ihr Unternehmen zu wählen. In Dänemark stehen folgende Hauptformen zur Verfügung:

- Einzelunternehmen;

- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS);

- Aktiengesellschaft (A/S).

 

Vorbereitung der erforderlichen Dokumente

Je nach gewählter Unternehmensform benötigen Sie folgende Dokumente:

Einzelunternehmen:

- Gültiger Reisepass oder Personalausweis.

- Dänische CPR-Nummer (persönliche Identifikationsnummer).

- ApS oder A/S:

- Gründungsdokumente.

- Unternehmenssatzung.

- Nachweis der Einbringung des Grundkapitals.

 

Unternehmensregistrierung

Für die Registrierung eines Unternehmens ist die Erteilung einer CVR-Nummer (Zentrales Unternehmensregister) erforderlich. Das Verfahren der Registrierung hängt davon ab, ob Sie einen dänischen digitalen Identifikator (MitID) haben:

- Mit MitID: Nutzen Sie den Online-Service [Start virksomhed](https://businessindenmark.virk.dk/authorities/stat/ERST/self-service/Start_company/) . Füllen Sie die erforderlichen Formulare aus und geben Sie die verlangten Informationen ein.

- Ohne MitID: Verwenden Sie das Formular [Registration of Non-Danish Company – Start - 40.112](https://businessindenmark.virk.dk/authorities/stat/ERST/self-service/Registration_of_Non-Danish_Company__Start_-_40112/Guide-to-register-non-danish-company/) . Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es an die Dänische Unternehmensbehörde.

 

Steuerliche Registrierung

Nach Erhalt der CVR-Nummer muss man sich bei den Steuerbehörden für die Zahlung der Mehrwertsteuer (sofern anwendbar) und anderer Steuern registrieren lassen. Dies kann über TastSelv Erhverv erfolgen.

 

Bankskonto eröffnen

Um in Dänemark geschäftlich tätig zu sein, wird empfohlen, ein Firmenkonto zu eröffnen. Dazu ist die Vorlage der Registrierungsdokumente des Unternehmens und die Identifizierung der Eigentümer erforderlich.

 

Zusätzliche Genehmigungen und Lizenzen

Je nach Tätigkeitsbereich Ihres Unternehmens kann es erforderlich sein, zusätzliche Genehmigungen oder Lizenzen zu erhalten. Detaillierte Informationen finden Sie auf Business in Denmark.

 

Arbeitgeberpflichten

Wenn Sie planen, Mitarbeiter einzustellen, müssen Sie sich als Arbeitgeber registrieren lassen und das Arbeitsrecht in Dänemark einhalten. Dies umfasst die Zahlung von Sozialabgaben und Lohnsteuern.

Es wird empfohlen, die Dienste eines professionellen Buchhalters in Anspruch zu nehmen, um die Einhaltung aller Anforderungen zu gewährleisten.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Inanspruchnahme notarieller Dienste für Ausländer?

In Dänemark werden notarielle Funktionen von Anwälten ausgeführt, die zur Vornahme notarieller Handlungen bevollmächtigt sind. Ausländische Bürger, die in Dänemark wohnen oder sich dort aufhalten, können notariellen Dienstleistungen in Anspruch nehmen, um verschiedene juristische Dokumente zu erstellen.

 

Suche nach einem Notar

Zur Suche nach einem Notar in Dänemark wird empfohlen, das Online-Tool Advokatnøglen zu nutzen, das Informationen über alle dänischen Anwälte bereitstellt. Auf der Website (https://www.advokatnoeglen.dk/) kann man Anwälte finden, die auf notarielle Dienstleistungen spezialisiert sind.

 

Sprachliche Besonderheiten

Die meisten dänischen Notare sprechen Englisch, was die Kommunikation für Ausländer erleichtert. Sollte jedoch eine andere Sprache bevorzugt werden, wird empfohlen, einen Notar zu suchen, der diese Sprache beherrscht oder einen Übersetzer hinzuzuziehen.

 

Notare in Dänemark bieten ein breites Spektrum an Dienstleistungen an, darunter:

- Beurkundung von Geschäften (Verträge, Testamente, Vollmachten).

- Beglaubigung der Echtheit von Unterschriften auf Dokumenten.

- Beglaubigung der Übereinstimmung von Kopien und Auszügen aus Dokumenten.

- Bestätigung über die Anwesenheit einer Person an einem bestimmten Ort.

 

Zu beachten ist, dass einige notarielle Handlungen im Zusammenhang mit Immobilien zusätzliche Verfahren erfordern können.

 

Erforderliche Dokumente

 

Für die Inanspruchnahme notarieller Dienstleistungen müssen Ausländer folgende Dokumente vorlegen:

- Gültiger Reisepass oder Personalausweis.

- Aufenthaltserlaubnis oder Visum (falls zutreffend).

- Dokumente, die notariell beurkundet werden sollen.

 

Je nach konkretem Service können zusätzliche Dokumente erforderlich sein.

 

Apostille und Legalisierung

Wenn notariell beglaubigte Dokumente außerhalb Dänemarks verwendet werden sollen, kann eine Apostille erforderlich sein. Das Apostille-Verfahren wird im Außenministerium Dänemarks durchgeführt.

 

Konsularische notarielle Dienstleistungen

Ausländische Bürger können sich auch an die Konsulate ihrer Länder in Dänemark wenden, um notarielle Dienstleistungen zu erhalten.

Wie läuft das Scheidungsverfahren ab?

Scheidungsarten

 

In Dänemark gibt es zwei Hauptwege zur Beendigung einer Ehe:

Getrenntes Leben: Juristisch anerkannte Tatsache, dass Ehepartner getrennt leben. Dies ist in der Regel ein Schritt vor der endgültigen Scheidung.

Direkte Scheidung: Möglich bei beiderseitigem Einverständnis oder unter bestimmten Umständen wie Untreue, Gewalt oder zweijährigem getrennten Leben.

 

Einreichung eines Antrags

Ehepaare können einen gemeinsamen Scheidungsantrag beim Familienrechtsamt auf der offiziellen Website www.familieretshuset.dk einreichen. Dazu ist Folgendes erforderlich:

- Gültiges NemID oder MitID besitzen.

- Das Online-Formular ausfüllen.

- Die staatliche Gebühr bezahlen.

 

Einreichung eines Antrags durch einen Ehepartner

Wenn keine Zustimmung des zweiten Partners vorliegt, kann ein Ehepartner einen individuellen Antrag stellen. In diesem Fall kann das Verfahren länger dauern und die Teilnahme eines Gerichts erfordern.

 

Wenn die Ehepartner Kinder unter 18 Jahren haben, gelten zusätzliche Anforderungen:

Überlegungszeitraum: Eine obligatorische dreimonatige Frist, in der die Ehepartner ihre Entscheidung überdenken können.

Obligatorischer Kurs „Zusammenarbeit nach der Scheidung“: Ein Online-Kurs, der Eltern dabei helfen soll, nach der Scheidung gemeinsame Verantwortung zu übernehmen.

 

Mediation und Beratung

In Fällen, in denen sich die Ehepartner nicht auf die Scheidungsbedingungen einigen können, bietet das Familienrechtsamt Mediationsdienste an. Ziel der Mediation ist es, den Parteien zu helfen, eine für beide Seiten akzeptable Einigung in Bezug auf das Sorgerecht für Kinder, die Aufteilung des Vermögens und finanzielle Verpflichtungen zu erzielen.

 

Vermögensaufteilung

 

Eheliches Vermögen: Wird standardmäßig gleichermaßen zwischen den Ehepartnern aufgeteilt.

Ehevertrag: Wenn vorhanden, erfolgt die Aufteilung des Vermögens gemäß den Vertragsbedingungen.

Schulden und Verpflichtungen: Werden ebenfalls aufgeteilt oder zwischen den Ehepartnern verteilt.

 

Internationale Aspekte

Wenn einer oder beide Ehepartner ausländische Staatsbürger sind oder außerhalb Dänemarks leben, können zusätzliche Vorschriften gelten:

Jurisdiktion: Es ist wichtig festzustellen, ob Dänemark berechtigt ist, eine Scheidungssache zu behandeln.

Anerkennung der Scheidung im Ausland: Es sollte sichergestellt werden, dass die in Dänemark vollzogene Scheidung im Herkunftsland anerkannt wird.

 

Abschluss des Verfahrens

Nach Erfüllung aller Anforderungen und Vereinbarung der Bedingungen stellt die Familienagentur ein Scheidungszertifikat aus. Dieses Dokument ist der offizielle Nachweis der Auflösung der Ehe.

 

Nützliche Ressourcen

Familieretshuset: www.familieretshuset.dk.

Rechtliche Hilfe: Es wird empfohlen, einen auf Familienrecht spezialisierten Anwalt für eine individuelle Beratung aufzusuchen.

Wie erhält man juristische Hilfe und Beratung?

Private Anwaltskanzleien

Viele Anwaltskanzleien in Dänemark bieten Dienstleistungen in verschiedenen Sprachen, einschließlich Russisch, an.

 

Rechtsberatungszentren

Sie bieten Beratungen zu dänischem Recht in verschiedenen rechtlichen Belangen, einschließlich Familien- und Einwanderungsrecht, Verbraucherrechte und Arbeitsrecht an.

 

Online-Ressourcen und Gemeinschaften

In sozialen Netzwerken gibt es Gruppen, in denen man rechtlichen Rat erhalten kann.

 

Staatliche Dienste

Die dänische Agentur für Internationale Integration und Einwanderung bietet Informationen und Unterstützung zu Fragen der Einwanderung, Visa und Staatsangehörigkeit. Die offizielle Website der Agentur ist in mehreren Sprachen verfügbar und enthält detaillierte Anleitungen und Formulare zur Bewerbung (www.nyidanmark.dk).

 

Konsulareinrichtungen

Die Botschaften und Konsulate Ihres Heimatlandes in Dänemark können rechtliche Hilfe leisten oder Sie an geeignete Fachleute verweisen.

 

Kostenlose rechtliche Hilfe

Es gibt in Dänemark Organisationen, die kostenlose rechtliche Beratungen für einkommensschwache Personen anbieten. Juridisk Rådgivning ist eine dieser Organisationen, die Unterstützung zu einem breiten Spektrum rechtlicher Fragen bietet.

 

Einwanderungsberater

Wenn Sie Hilfe in Einwanderungsfragen benötigen, gibt es spezialisierte Berater, die Informationen zu politischem Asyl, Geschäftseinwanderung und Dokumentenvorbereitung bieten können.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Übersetzung offizieller Dokumente?

Auswahl eines qualifizierten Übersetzers

In Dänemark gibt es kein offizielles System für vereidigte Übersetzer. Um die Qualität der Übersetzung zu sichern, wird jedoch empfohlen, sich an professionelle Übersetzer oder Übersetzungsbüros zu wenden, die Erfahrung in der Übersetzung offizieller Dokumente haben. Einige Übersetzer können Mitglied professioneller Verbände sein, was ihre Qualifikation bestätigt.

 

Notarielle Beglaubigung der Übersetzung

Nach Abschluss der Übersetzung ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich. Das Verfahren umfasst folgende Schritte:

- Unterschrift des Übersetzers: Der Übersetzer unterschreibt die Übersetzung und bestätigt deren Genauigkeit.

- Notarielle Beglaubigung: Der Notar beglaubigt die Unterschrift des Übersetzers und bestätigt dessen Identität und Qualifikation.

Diese Beglaubigung verleiht der Übersetzung in Dänemark rechtliche Gültigkeit.

 

Apostille

Wenn das übersetzte Dokument außerhalb Dänemarks verwendet werden soll, ist möglicherweise eine Apostille erforderlich. In Dänemark wird die Apostille vom Außenministerium ausgestellt.

 

Legalisierung von Dokumenten

Für Länder, die nicht Teilnehmer des Haager Übereinkommens sind, kann eine konsularische Legalisierung erforderlich sein. Das Verfahren umfasst die Beglaubigung des Dokuments im dänischen Außenministerium und anschließend im Konsulat des Landes, in dem das Dokument verwendet wird.

 

Dienstleistungen von Übersetzungsbüros

Viele Übersetzungsbüros in Dänemark bieten umfassende Dienstleistungen an, einschließlich Übersetzung, notarieller Beglaubigung und Apostille.

 

Empfehlungen

Überprüfung der Anforderungen: Klären Sie vor Beginn des Verfahrens die Anforderungen der aufnehmenden Seite an Übersetzung und Beglaubigung der Dokumente.

Welche Besonderheiten hat das Justizsystem?

Struktur des Gerichtssystems

 

Untergerichte: In Dänemark gibt es 24 Amtsgerichte, die die meisten zivilen und strafrechtlichen Fälle in erster Instanz verhandeln. Sie befassen sich auch mit Nachlass-, Insolvenz- und Immobilienregistrierungsfragen.

 

Berufungsgerichte: Es gibt zwei Berufungsgerichte – das Östliche in Kopenhagen und das Westliche in Viborg. Sie bearbeiten Berufungen gegen Entscheidungen der Amtsgerichte und einige Fälle in erster Instanz.

 

Oberster Gerichtshof: Er ist die höchste Gerichtsinstanz in Kopenhagen. Der Oberste Gerichtshof prüft Berufungen gegen Entscheidungen der Berufungsgerichte und gewährleistet die Einheitlichkeit der Rechtsprechung.

 

Besonderheiten des Justizsystems

 

Unabhängigkeit der Richter: Die Richter werden auf Lebenszeit ernannt und können nur durch Entscheidung eines besonderen Gerichts ihres Amtes enthoben werden.

 

Fehlen von spezialisierten Gerichten: In Dänemark gibt es keine separaten Gerichte für Verfassungs- oder Verwaltungssachen. Alle Angelegenheiten werden im Rahmen des allgemeinen Justizsystems behandelt.

 

Beteiligung von Geschworenen: In einigen Strafsachen werden Geschworene eingesetzt, was die Beteiligung der Bürger an der Rechtsprechung gewährleistet.

 

Prinzip der Öffentlichkeit: Gerichtsverhandlungen sind in der Regel öffentlich zugänglich, was zur Transparenz des Gerichtsverfahrens beiträgt.

 

Das dänische Justizsystem strebt danach, den Zugang zur Justiz für alle Bürger und Einwohner des Landes sicherzustellen, indem es den Schutz ihrer Rechte und Freiheiten garantiert.

Wie läuft das Verfahren beim Immobilienkauf ab?

Der Kauf von Immobilien in Dänemark durch ausländische Staatsbürger ist mit einer Reihe von rechtlichen Aspekten verbunden, die für einen erfolgreichen Abschluss der Transaktion berücksichtigt werden müssen.

 

Einschränkungen für ausländische Käufer

 

Dänisches Recht sieht bestimmte Einschränkungen für ausländische Staatsbürger beim Erwerb von Immobilien vor:

 

- Aufenthaltsgenehmigung oder längerer Wohnsitz: Ausländer müssen eine Aufenthaltsgenehmigung für Dänemark haben oder seit mindestens fünf Jahren im Land leben.

 

- Genehmigung des Justizministeriums: In einigen Fällen ist eine spezielle Genehmigung des dänischen Justizministeriums für den Immobilienkauf erforderlich.

 

Kaufverfahren

 

Objektsuche: Auswahl einer geeigneten Immobilie unter Berücksichtigung von Lage, Preis und Zustand.

 

Vorvertrag: Nach Zustimmung zu den Bedingungen mit dem Verkäufer wird ein Vorvertrag unterzeichnet, der die wesentlichen Bedingungen des Geschäfts enthält.

 

Kaution: Sie beträgt normalerweise 10% des Immobilienwerts und wird nach Unterzeichnung des Vorvertrags hinterlegt.

 

Juristische Prüfung: Es wird empfohlen, einen Anwalt hinzuzuziehen, um die rechtliche Sauberkeit des Geschäfts und der Unterlagen zu überprüfen.

 

Endgültiger Vertrag: Nach Abschluss aller Prüfungen wird der endgültige Kaufvertrag unterzeichnet.

 

Registrierung des Eigentumsrechts: Der Vertrag wird im Grundbuch registriert, was den Eigentumsübergang bestätigt.

 

Steuern und Gebühren

 

Registrierungsgebühr: Sie beträgt 0,6% des Immobilienwerts plus eine feste Summe.

 

Immobiliensteuer: Eine jährliche Steuer, deren Höhe von der Katasterbewertung des Objekts und dem Standort abhängt.

 

Juristische Dienstleistungen: Bezahlung der Dienste eines Anwalts, der das Geschäft begleitet.

 

Es wird empfohlen, professionelle rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Rechtmäßigkeit und Sicherheit der Transaktion zu gewährleisten.

Welche Besonderheiten haben die Gesetze und Regeln bezüglich Vormundschaft und Adoption?

Betreuung

Betreuung wird zum Schutz der Interessen von Minderjährigen oder Personen unter Vormundschaft eingerichtet.

- Ernennung eines Betreuers: In der Regel wird ein naher Verwandter oder eine Vertrauensperson als Betreuer ernannt. Die Entscheidung über die Ernennung trifft die staatliche Stelle Statsforvaltningen.

- Pflichten des Betreuers: Der Betreuer ist verantwortlich für die persönlichen und vermögensrechtlichen Interessen des Schützlings, einschließlich Entscheidungen über medizinische Versorgung, Bildung und Vermögensverwaltung.

- Kontrolle: Die Tätigkeit des Betreuers wird von staatlichen Behörden überwacht, um Missbrauch zu verhindern.

 

Adoption

Die Adoption in Dänemark ist ein komplexer Prozess, der darauf abzielt, die besten Interessen des Kindes zu gewährleisten.

Anforderungen an Adoptiveltern:

- Alter: Der Adoptierende muss mindestens 25 Jahre alt sein.

- Familienstand: Sowohl Einzelpersonen als auch Ehepaare können ein Kind adoptieren.

- Gesundheit und finanzielle Situation: Der Adoptierende muss bei guter Gesundheit und finanziell stabil sein.

 

Adoptionsverfahren:

Antragstellung: Der Antrag wird bei Statsforvaltningen eingereicht.

Bewertung: Es erfolgt eine Bewertung der Lebensbedingungen, Motivation und Fähigkeit, das Wohl des Kindes zu gewährleisten.

Ausbildung: Adoptiveltern durchlaufen obligatorische Vorbereitungskurse.

Entscheidung: Nach positiver Bewertung und Abschluss der Ausbildung wird über die Adoption entschieden.

 

Internationale Adoption: Dänemark ist ein Unterzeichner des Haager Adoptionsübereinkommens, das den Prozess der internationalen Adoption vereinfacht. Allerdings wird nationalen Adoptierenden der Vorzug gegeben.

Ausländische Staatsangehörige, die in Dänemark leben, können an Vormundschafts- und Adoptionsprozessen teilnehmen, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

Aufenthaltserlaubnis: Es ist erforderlich, eine gültige Aufenthaltserlaubnis in Dänemark zu haben.

Sprach- und Kulturkenntnisse: Es wird erwartet, dass die Adoptierenden in die dänische Gesellschaft integriert sind und dem Kind ein Verständnis für die lokale Kultur und Sprache vermitteln können.

Einhaltung der dänischen Gesetze: Die Verfahren müssen den dänischen Gesetzen entsprechen, unabhängig von der Staatsbürgerschaft der Adoptierenden.

Es ist wichtig zu beachten, dass in Dänemark das Wohl des Kindes an erster Stelle steht und alle Entscheidungen im Hinblick auf sein Wohlergehen und seine Sicherheit getroffen werden.

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