Eine Eheschließung in Ungarn für Ausländer ist ein Prozess, der sorgfältige Vorbereitung und Einhaltung bestimmter rechtlicher Formalitäten erfordert.
Hauptanforderungen
- Altersgrenze: Beide Partner müssen älter als 18 Jahre sein.
- Freiwillige Zustimmung: Eine Heirat erfolgt nur mit der beiderseitigen Zustimmung beider Parteien.
- Keine Hindernisse: Beide Partner müssen frei von früheren Ehen sein und dürfen nicht in naher Verwandtschaft zueinander stehen.
Erforderliche Dokumente
Für die Registrierung der Ehe müssen Ausländer das folgende Dokumentenpaket zusammenstellen:
- Ein gültiger Reisepass: Die Gültigkeitsdauer des Passes muss den Aufenthaltszeitraum im Land abdecken.
- Geburtsurkunde: Original, ins Ungarische übersetzt und notariell beglaubigt.
- Ehefähigkeitszeugnis: Ein Dokument, das das Fehlen ehelicher Verpflichtungen bestätigt, mit Apostille und offizieller Übersetzung.
- Wohnsitzbescheinigung: Falls Sie in Ungarn wohnen.
- Aufenthaltsgenehmigung: Ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis, die die Rechtmäßigkeit Ihres Aufenthalts im Land bestätigt.
- Scheidungs- oder Sterbeurkunde des vorherigen Ehepartners: Falls zutreffend, mit entsprechenden Übersetzungen und Beglaubigungen.
Verfahren zur Eheschließung
1: Vorherige Beratung
Wenden Sie sich an das örtliche Standesamt, um detaillierte Informationen zu erhalten und die Liste der erforderlichen Dokumente zu überprüfen.
2: Antragstellung
Frist für die Einreichung: Der Antrag auf Eheschließungsabsicht muss mindestens 30 Tage vor dem geplanten Datum der Zeremonie gestellt werden.
Übersetzungen und Beglaubigungen: Alle ausländischen Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Ungarische übersetzt und gegebenenfalls mit einer Apostille beglaubigt werden.
3: Trauungszeremonie
Ort der Durchführung: Die Zeremonie findet normalerweise im Rathaus oder an einem anderen offiziellen Ort statt.
Sprache der Zeremonie: Falls sie der ungarischen Sprache nicht mächtig sind, ist die Anwesenheit eines zertifizierten Dolmetschers erforderlich.
Nach der Registrierung der Ehe
- Erhalt der Heiratsurkunde: Ihnen wird eine offizielle Heiratsurkunde in ungarischer Sprache ausgehändigt.
- Legalisierung des Dokuments: Für die Anerkennung der Ehe in Ihrem Heimatland kann eine Apostille oder konsularische Legalisierung der Urkunde erforderlich sein.
- Aktualisierung des Visumstatus: Möglicherweise müssen Sie Ihren Visumstatus auf Grundlage der Eheschließung aktualisieren oder ändern.
Zusätzliche Empfehlungen
Konsultieren Sie Fachleute: Bei Schwierigkeiten wenden Sie sich an einen auf Familienrecht in Ungarn spezialisierten Anwalt.
Prüfen Sie die Aktualität der Informationen: Gesetze und Anforderungen können sich ändern, daher sollten Sie die Details in offiziellen Quellen oder bei lokalen Behörden erfragen.
Die Registrierung der Geburt eines Kindes in Ungarn ist ein obligatorisches Verfahren zur Erlangung der Geburtsurkunde sowie zur Beantragung der Staatsangehörigkeit und anderer Dokumente.
Wo man die Registrierung vornimmt
Die Geburtsregistrierung erfolgt im örtlichen Standesamt am Geburtsort des Kindes oder am Wohnsitz der Eltern.
Fristen für die Registrierung
Im Falle einer Geburt in einer medizinischen Einrichtung: Die Registrierung muss innerhalb von 8 Tagen ab der Geburt erfolgen. In der Regel übermittelt das Krankenhaus die erforderlichen Daten selbst an die entsprechende Behörde.
Im Falle von Hausgeburten: Eltern oder medizinisches Personal sind verpflichtet, die Geburt innerhalb von 3 Tagen zu melden.
Folgende Dokumente werden für die Registrierung der Geburt eines Kindes benötigt:
Identitätsnachweise der Eltern:
- Pässe oder persönliche Ausweise (für Bürger von Ungarn und der EU).
- Aufenthaltserlaubnis oder Visum (für Bürger von Ländern außerhalb der EU).
Eheurkunde der Eltern (wenn sie verheiratet sind): Originaldokument, bei Bedarf ins Ungarische übersetzt und notariell beglaubigt.
Vaterschaftsanerkennung (wenn die Eltern nicht verheiratet sind): Wird von beiden Elternteilen in Anwesenheit eines Standesbeamten unterzeichnet.
Geburtsanzeige: Wird von der medizinischen Einrichtung oder der Hebamme, die die Geburt begleitet hat, ausgestellt.
Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts in Ungarn: Ausländische Staatsbürger können einen Nachweis über die Legalität ihres Aufenthalts im Land benötigen.
Registrierung bei der Konsularabteilung (für ausländische Staatsbürger)
Wenn beide oder ein Elternteil Bürger eines anderen Landes sind, wird empfohlen:
- Wenden Sie sich an die Botschaft oder das Konsulat Ihres Landes in Ungarn, um die Geburt des Kindes zu registrieren und die entsprechenden Dokumente zu erhalten (z. B. ausländische Geburtsurkunde oder Reisepass).
Weitere Empfehlungen
Überprüfen Sie die Aktualität der Informationen: Die Gesetzgebung kann sich ändern, daher sollten Sie die Details im örtlichen Standesamt oder auf offiziellen Regierungswebsites klären.
Konsultation mit einem Anwalt: In schwierigen Situationen (z. B. gemischte Staatsangehörigkeit der Eltern) sollten Sie professionelle rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Die Eröffnung eines eigenen Geschäfts in Ungarn erfordert das Verständnis der lokalen Gesetzgebung und die Erfüllung bestimmter Verfahren.
1: Auswahl der Rechtsform.
2. Vorbereitung der Gründungsunterlagen
Gesellschaftsvertrag: Er muss Informationen über den Firmennamen, die Geschäftstätigkeit, die Höhe des Stammkapitals und die Verwaltungsstruktur enthalten.
Unterschriften der Gründer: Diese müssen von einem ungarischen Notar beglaubigt werden.
3: Eröffnung eines Bankkontos
Nach der Vorbereitung der Gründungsunterlagen ist ein Bankkonto bei einer ungarischen Bank zu eröffnen und das Stammkapital einzuzahlen.
4: Registrierung beim Gericht
Der Antrag auf Registrierung des Unternehmens wird beim Unternehmensregistergericht eingereicht. Die Einreichung der Unterlagen erfolgt elektronisch über einen bevollmächtigten Anwalt.
5: Erhalt einer Steuernummer
Nach der Registrierung erhält das Unternehmen automatisch eine Steuernummer von der Nationalen Steuer- und Zollverwaltung.
6: Registrierung im Cégkapu-System
Seit dem 1. Januar 2018 müssen sich alle Unternehmen im Cégkapu-System registrieren, um elektronische Interaktionen mit staatlichen Stellen durchführen zu können.
Zusätzliche Genehmigungen und Lizenzen
Je nach Art der Tätigkeit kann es erforderlich sein, zusätzliche Lizenzen oder Genehmigungen zu beantragen. Es wird empfohlen, einen Anwalt zu konsultieren oder sich an die zuständigen Behörden zu wenden, um dies zu klären.
Steuerliche Verpflichtungen
Unternehmen in Ungarn sind verpflichtet, folgende Steuern zu zahlen:
- Körperschaftsteuer: Der Satz beträgt 9%.
- Mehrwertsteuer: Der Standardsatz beträgt 27%.
Buchführung
Alle Unternehmen sind verpflichtet, die Buchführung gemäß ungarischen Standards zu führen und jährliche Berichte an die zuständigen Behörden zu übermitteln.
Es wird empfohlen, sich von Fachleuten beraten zu lassen, um einen erfolgreichen Start des Unternehmens in Ungarn zu gewährleisten.
Rolle der Notare in Ungarn
Ungarische Notare sind unabhängige und unparteiische öffentlicher Beamte, die vom Staat ernannt werden. Sie sind befugt, offizielle Dokumente zu erstellen und zu beglaubigen, um ihre Rechtskraft und Echtheit zu gewährleisten.
Verfügbarkeit notarieller Dienstleistungen für Ausländer
Ausländische Staatsbürger haben gleichberechtigten Zugang zu notariellen Dienstleistungen in Ungarn. Folgende Besonderheiten sollten jedoch beachtet werden:
Sprachbarriere: Die Amtssprache der notariellen Dokumente ist Ungarisch. Wenn der Kunde kein Ungarisch spricht, muss die Übersetzung der Dokumente und das Vorhandensein eines Übersetzers bei der Unterzeichnung sichergestellt werden.
Übersetzung von Dokumenten: Alle Dokumente, die dem Notar in einer Fremdsprache vorgelegt werden, müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Ungarische übersetzt und ordnungsgemäß beglaubigt sein.
Notare, die Fremdsprachen beherrschen
Einige ungarische Notare sind berechtigt, Dokumente in Fremdsprachen wie Englisch oder Deutsch zu erstellen und zu beglaubigen. Dies kann den Prozess für Ausländer erheblich erleichtern.
Weitere Empfehlungen
Überprüfung der Aktualität der Informationen: Die Gesetzgebung kann sich ändern, daher wird empfohlen, Details direkt beim Notar oder auf offiziellen Websites zu klären.
Arten von Scheidungen
Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen
Bedingungen:
- Beide Ehepartner stimmen der Scheidung zu.
- Eine Einigung über alle Begleitfragen wurde erzielt: Sorgerecht für Kinder, Unterhalt, Vermögensaufteilung usw.
Vorteile: Das Verfahren verläuft schneller und kostengünstiger; die Anzahl der Gerichtsverhandlungen wird reduziert.
Streitige Scheidung
Bedingungen:
- Einer der Ehepartner ist mit der Scheidung nicht einverstanden oder es wurde keine Einigung über Begleitfragen erzielt.
Besonderheiten: Das Gericht führt eine detaillierte Prüfung des Falles durch; möglicherweise werden Zeugen vorgeladen und Beweise vorgelegt.
Rechtszuständigkeit und anwendbares Recht
Lokale Zuständigkeit: Die Scheidung wird beim Bezirksgericht am Wohnsitz des Beklagten oder am letzten gemeinsamen Wohnort der Ehepartner behandelt.
Internationaler Aspekt:
- Wenn einer oder beide Ehepartner Ausländer sind, gelten die Bestimmungen der EG-Verordnung Nr. 2201/2003 (Brüssel IIa-Verordnung).
- Es ist wichtig zu bestimmen, welches nationale Recht angewendet wird.
Beratung durch einen Anwalt
Es wird empfohlen, einen auf Familienrecht spezialisierten Juristen zu konsultieren. Ein Anwalt hilft, die Zuständigkeit zu klären, Dokumente vorzubereiten und Interessen vor Gericht zu vertreten.
Besondere Aspekte für Ausländer
Übersetzung von Dokumenten: Alle Dokumente in einer Fremdsprache müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Ungarische übersetzt werden.
Legalisierung von Dokumenten: Möglicherweise ist eine Apostille oder konsularische Legalisierung von Dokumenten aus einem anderen Land erforderlich.
Visums- und Migrationsstatus: Die Scheidung kann den rechtlichen Status in Ungarn beeinflussen; es wird empfohlen, einen Migrationsanwalt zu konsultieren.
Alternative Streitbeilegungsmethoden
Mediation: In einigen Fällen kann das Gericht vorschlagen oder verpflichten, ein Mediationsverfahren durchzuführen. Dies hilft, eine Einigung über strittige Fragen ohne langwierige Gerichtsverfahren zu erzielen.
Empfehlungen
Juristische Unterstützung: Ein professioneller Anwalt hilft, Fehler zu vermeiden und den Prozess zu beschleunigen.
Staatliche Rechtsberatung
Justizministerium Ungarns
Der Rechtsdienst des Justizministeriums bietet kostenlose oder ermäßigte Rechtsberatung und Vertretung vor Gericht für einkommensschwache Personen an.
- Wer hat Anspruch: Bürger Ungarns, EU-Bürger sowie Ausländer mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis.
- Wie man sich bewirbt: Anträge werden in den örtlichen staatlichen Büros am Wohnort eingereicht.
Ungarisches Helsinki-Komitee
Das Ungarische Helsinki-Komitee ist eine Nichtregierungsorganisation, die kostenlose Rechtsberatung für Flüchtlinge, Migranten und Personen bietet, die internationalen Schutz suchen.
- Dienstleistungen: Beratung in Asyl-, Migrations- und Menschenrechtsfragen.
- Kontakt: Telefonnummer und E-Mail-Adresse sind auf der offiziellen Website der Organisation verfügbar.
Private Anwaltskanzleien und Anwälte
Anwaltskanzleien mit Spezialisten, die Fremdsprachen beherrschen
Für ausländische Bürger wird empfohlen, sich an Anwälte zu wenden, die die erforderliche Sprache beherrschen, um den Kommunikationsprozess und das Verständnis der rechtlichen Feinheiten zu erleichtern.
Online-Ressourcen: Verwenden Sie die offiziellen Webseiten der Anwaltskammern oder spezialisierte Verzeichnisse, um Anwälte nach Fachgebiet und Sprachkenntnissen zu finden.
Beratungen in Botschaften und Konsulaten
Die Botschaften und Konsulate Ihres Heimatlandes in Ungarn können eine Liste empfohlener Anwälte oder Anwaltskanzleien sowie allgemeine rechtliche Beratung anbieten.
Online-Ressourcen und Informationsportale
- Europäisches Portal für E-Justiz: Bietet Informationen über die Rechtssysteme der EU-Länder, einschließlich Ungarn.
- Juristische Foren und Gemeinschaften: Online-Plattformen, auf denen Sie Ratschläge und Empfehlungen von Anwälten und anderen Nutzern erhalten können.
Vereidigter Übersetzer in Ungarn
In Ungarn ist eine vereidigte Übersetzung eine offizielle Übersetzung, die von einer autorisierten Stelle oder Person durchgeführt wird, die das Recht hat, die Genauigkeit der Übersetzung zu beglaubigen.
Ungarisches Büro für Übersetzungen und Beglaubigung (OFFI): Die einzige Organisation, die in Ungarn vereidigte Übersetzungen durchführen darf; bietet Übersetzungen in über 90 Sprachen an und bedient sowohl Privatpersonen als auch staatliche Einrichtungen.
Verfahren der juristisch beglaubigten Übersetzung: Der Kunde stellt dem Büro von OFFI das Originaldokument oder eine beglaubigte Kopie zur Verfügung. Die fertige Übersetzung wird auf einem offiziellen OFFI-Briefbogen mit Unterschrift und Siegel ausgestellt, die ihre Authentizität bestätigen.
Alternative Übersetzungsoptionen
In einigen Fällen können von anderen zertifizierten Übersetzern durchgeführte Übersetzungen genutzt werden, jedoch müssen solche Übersetzungen notariell beglaubigt werden.
Anforderungen an die Dokumente für die Übersetzung
Originaldokument: Das Original oder eine notariell beglaubigte Kopie muss vorgelegt werden.
Apostille oder Legalisierung: Abhängig vom Herkunftsland des Dokuments kann das Anbringen einer Apostille oder einer konsularischen Legalisierung vor der Übersetzung erforderlich sein.
Anerkennung von Übersetzungen außerhalb Ungarns
In Ungarn angefertigte und beglaubigte Übersetzungen werden möglicherweise in anderen Ländern ohne zusätzliche Legalisierung nicht anerkannt. Es wird empfohlen, die Anforderungen der empfangenden Stelle zu klären und gegebenenfalls eine Apostille auf der Übersetzung anbringen zu lassen.
Empfehlungen
Überprüfen Sie die Aktualität der Informationen: Gesetzgebung und Anforderungen können sich ändern, daher wird empfohlen, sich bei Fachleuten oder den zuständigen Behörden zu informieren.
Struktur des Justizsystems
Ortsgerichte: Befassen sich mit Erstinstanzfällen in Zivil-, Straf- und Verwaltungssachen.
Landesgerichte: Agieren als Gerichte erster Instanz für ernstere Fälle und als Berufungsgerichte für Entscheidungen der Ortsgerichte.
Berufungsgerichte: Befassen sich mit Berufungen gegen Entscheidungen der Landesgerichte.
Kuria: Das oberste Justizorgan, das die Einheitlichkeit der Rechtsprechung gewährleistet und Kassationsbeschwerden behandelt.
Verfassungsgericht
Das Verfassungsgericht Ungarns steht separat und gehört nicht zum allgemeinen Justizsystem. Seine Hauptfunktion ist die Kontrolle der Übereinstimmung von Gesetzen und Verordnungen mit der Verfassung. Das Gericht behandelt auch Beschwerden von Bürgern wegen Verletzung verfassungsmäßiger Rechte.
Besonderheiten des Justizsystems
Unabhängigkeit der Richter: Richter werden auf unbestimmte Zeit ernannt und besitzen Immunität, was ihre Unabhängigkeit sichert.
Öffentlichkeit der Gerichtsverfahren: Gerichtsverhandlungen sind in der Regel für die Öffentlichkeit zugänglich, außer in gesetzlich vorgesehenen Fällen.
Zugang zur Justiz: Bürger haben unter bestimmten Bedingungen das Recht auf kostenlose Rechtsberatung, was einen gleichberechtigten Zugang zur Justiz gewährleistet.
Das Justizsystem in Ungarn strebt danach, gerechte und effiziente Justizverfahren zu gewährleisten, die den europäischen Standards entsprechen.
Rechtliche Aspekte für ausländische Käufer
Ausländische Staatsbürger haben das Recht, Immobilien in Ungarn zu erwerben, allerdings ist dafür eine besondere Genehmigung der örtlichen Behörden erforderlich. Diese Genehmigung wird von den zuständigen Selbstverwaltungsorganen erteilt und bestätigt, dass der Kauf den Interessen der lokalen Gemeinschaft entspricht.
Phasen des Immobilienkaufs
Suche und Auswahl der Immobilie
An einen Immobilienmakler wenden: Es wird empfohlen, mit lizenzierten Immobilienagenturen zusammenzuarbeiten, die bei der Suche nach einem geeigneten Objekt helfen und Verhandlungen mit dem Verkäufer führen.
Überprüfung des rechtlichen Status: Vor dem Kauf muss sichergestellt werden, dass die Immobilie nicht mit Belastungen, Schulden oder Rechtsstreitigkeiten verbunden ist.
Abschluss eines Vorvertrags
Vertragsentwurf: Nach Vereinbarung der Bedingungen wird ein Vorvertrag für den Kaufabschluss geschlossen, in dem die Hauptbedingungen der Transaktion festgehalten werden.
Anzahlung: Der Käufer leistet in der Regel eine Anzahlung in Höhe von 10% des Immobilienwertes.
Einholung der Genehmigung zum Kauf
Antragstellung: Der Käufer reicht einen Antrag bei den örtlichen Selbstverwaltungsorganen ein, um die Genehmigung zum Immobilienerwerb zu erhalten.
Antragstellung: Der Prozess der Antragstellung kann mehrere Wochen dauern.
Abschluss des Hauptvertrags
Vertragsunterzeichnung: Nach Erhalt der Genehmigung unterzeichnen die Parteien den Hauptvertrag für den Kaufabschluss.
Zahlung des Kaufpreises: Der Käufer bezahlt den verbleibenden Betrag des Immobilienwertes.
Registrierung des Eigentumsrechts
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Einreichung von Unterlagen: Der Notar reicht die Unterlagen beim Grundbuchamt zur Registrierung des Eigentumsrechts auf den Namen des Käufers ein.
Erhalt der Urkunde: Nach der Registrierung erhält der Käufer eine Eigentumsurkunde.
Wesentliche Ausgaben des Käufers
Grunderwerbssteuer: Der Käufer ist verpflichtet, die Grunderwerbssteuer zu zahlen, die 4% des Immobilienwerts beträgt. Diese Steuer wird einmalig nach Abschluss des Geschäfts gezahlt.
Rechtliche und notarielle Dienstleistungen
In Ungarn erfordert der Immobilienkauf eine obligatorische rechtliche Begleitung. Üblicherweise berechnen Anwälte etwa 1%–1,5% des Immobilienwerts für die Vorbereitung und Überprüfung des Kaufvertrags.
Wenn ein Notar an der Transaktion beteiligt ist, können zusätzliche Kosten für seine Dienstleistungen anfallen, obwohl in den meisten Fällen die Beteiligung eines Notars nicht verpflichtend ist und die Beglaubigung durch einen Anwalt ausreicht.
Provision der Immobilienagentur (in einigen Fällen):
In Ungarn übernimmt oft der Verkäufer die Agenturprovision, jedoch kann die Agentur in einigen Fällen die Provision in den Endpreis einbeziehen, und der Käufer trägt auch teilweise diese Kosten. Die Provision der Agentur beträgt 2% bis 5%.
Empfehlungen
Es wird empfohlen, sich an einen auf Immobilien spezialisierten Anwalt zu wenden, um die Transaktion zu begleiten und alle Dokumente zu überprüfen.
Vormundschaft
Vormundschaft wird in Fällen eingerichtet, in denen die Eltern eines Kindes ihre Pflichten zur Erziehung und Betreuung nicht wahrnehmen können. Ein Vormund wird vom Gericht bestellt und ist verantwortlich für das Wohl des Kindes, einschließlich seiner Erziehung, Ausbildung und medizinischen Versorgung.
Schlüsselaspekte der Vormundschaft
Bestellung eines Vormunds: Das Gericht bestellt einen Vormund aus dem Kreis naher Verwandter oder anderer Personen, die in der Lage sind, für die angemessene Betreuung des Kindes zu sorgen.
Pflichten des Vormunds: Der Vormund ist verpflichtet, für das physische und emotionale Wohl des Kindes zu sorgen, Entscheidungen in seinem Interesse zu treffen und es in rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten.
State oversight: Die Tätigkeit des Vormunds wird von staatlichen Stellen überwacht, um die Wahrung der Rechte und Interessen des Kindes zu gewährleisten.
Adoption
Adoption ermöglicht es einem Kind, vollwertiges Mitglied einer neuen Familie zu werden, mit denselben Rechten und Pflichten wie biologische Kinder.
Adoptionsverfahren
1: Antragsstellung: Potenzielle Adoptiveltern stellen einen Antrag bei der zuständigen Behörde für Kinder- und Familienangelegenheiten.
2: Bewertung der Kandidaten: Es erfolgt eine umfassende Bewertung, die die Prüfung der finanziellen Situation, Gesundheit, Wohnverhältnisse und Motivation zur Adoption umfasst.
3: Schulung: Die Kandidaten absolvieren obligatorische Vorbereitungskurse, die auf das Verständnis der Bedürfnisse des adoptierten Kindes abzielen.
4: Adoptionsprozess: Nach Genehmigung der Kandidaten beginnt der Auswahlprozess eines Kindes, das zu den Möglichkeiten und Erwartungen der Familie passt.
5: Gerichtliche Entscheidung: Die endgültige Entscheidung über die Adoption trifft das Gericht unter Berücksichtigung der Interessen des Kindes und der Stellungnahmen von Fachleuten.
Anforderungen an Adoptiveltern
Alter: Der Adoptivelternteil muss mindestens 25 Jahre und höchstens 45 Jahre alt sein.
Familienstand: Adoptiveltern können sowohl Ehepaare als auch Einzelpersonen sein.
Gesundheit: Kandidaten müssen körperlich und geistig gesund sein, um die angemessene Betreuung des Kindes zu gewährleisten.
Finanzielle Stabilität: Es ist erforderlich, ein stabiles Einkommen und geeignete Wohnverhältnisse zu haben.
Internationale Adoption:
Ausländische Staatsbürger können ein Kind aus Ungarn adoptieren, wenn sie internationale Vereinbarungen und nationale Gesetze einhalten. Das Verfahren umfasst die Zusammenarbeit mit akkreditierten Agenturen und die Erfüllung der Anforderungen sowohl des Herkunftslandes des Kindes als auch des Wohnsitzlandes der Adoptiveltern.
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