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Medizin & Veterinärwesen Luxemburg

Fragen - Antworten

Welche Arten von Krankenversicherungen gibt es?

In Luxemburg gibt es ein umfassendes Krankenversicherungssystem, das allen Einwohnern, einschließlich ausländischen Staatsbürgern, den Zugang zu medizinischen Leistungen gewährleistet. Das System besteht aus einer obligatorischen staatlichen Krankenversicherung und zusätzlichen privaten Versicherungen.

Obligatorische staatliche Krankenversicherung

Alle offiziell Beschäftigten, Selbstständige, Rentner und Arbeitslose sind verpflichtet, an dem von der Nationalen Krankenkasse verwalteten staatlichen Krankenversicherungssystem teilzunehmen. Die Beiträge zum Sozialversicherungsfonds werden gleichermaßen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt und betragen etwa 2,8% des Bruttoeinkommens jedes Einzelnen. Selbstständige zahlen den vollen Betrag der Beiträge selbst.

Das staatliche Versicherungssystem deckt einen erheblichen Teil der Krankheitskosten:

Konsultationen von Ärzten und Zahnärzten: Die Erstattung beträgt etwa 88% für Erwachsene und 100% für Kinder.

Krankenhausaufenthalt: Patienten zahlen eine feste Gebühr pro Aufenthaltstag, der Restbetrag der Kosten wird erstattet.

Arzneimittel: Standardmäßiger Erstattungssatz liegt bei 80%, für einige Medikamentenkategorien bis zu 100%.

Familienmitglieder der versicherten Person, einschließlich Ehepartner und Kinder bis 18 Jahre (oder bis 27 Jahre bei Ausbildung), sind ebenfalls durch die staatliche Versicherung abgedeckt.

Private Krankenversicherung

Trotz des umfangreichen Schutzes durch das staatliche System erwerben etwa 75% der Bevölkerung Luxemburgs zusätzlich private Krankenversicherungen. Private Versicherungen ermöglichen:

Die Deckung von Kosten, die nicht durch das staatliche System erstattet werden, wie z.B. Leistungen, die über den Standardumfang hinausgehen.

Den Zugang zu erweiterten medizinischen Dienstleistungen, einschließlich Behandlung im Ausland, Einzelzimmer in Krankenhäusern und spezialisierten Verfahren.

Internationale Versicherungsunternehmen, die Programme für Expats in Luxemburg anbieten, umfassen: IMG, Aetna International, Allianz Care, Cigna Global, Bupa Global, Swisscare.

Registrierung im Gesundheitssystem

Um Zugang zu medizinischen Dienstleistungen zu erhalten, ist es erforderlich, sich im gemeinsamen Zentrum der Sozialversicherung zu registrieren. In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die Anmeldung der Mitarbeiter, aber Selbstständige und andere Personen müssen dies selbst tun. Nach der Registrierung wird eine Sozialversicherungskarte ausgestellt, die bei jedem Antrag auf medizinische Hilfe vorgelegt werden muss.

Wo kann man medizinische Leistungen in Anspruch nehmen (staatliche, private Krankenhäuser)?

Staatliche medizinische Einrichtungen

Staatliche Krankenhäuser in Luxemburg sind in Krankenhauszentren organisiert, die ein breites Spektrum medizinischer Dienstleistungen anbieten. Zu den wichtigsten Einrichtungen gehören:

Zentralkrankenhaus Luxemburg (Centre Hospitalier de Luxembourg, CHL): umfasst mehrere Abteilungen, wie zum Beispiel:

- CHL Centre: Allgemeinkrankenhaus, das ein breites Spektrum an medizinischen Dienstleistungen bietet.

- CHL Maternité: Entbindungsheim der Großherzogin Charlotte, spezialisiert auf Geburtshilfe und Gynäkologie.

- CHL KannerKlinik: Kinderklinik, die medizinische Betreuung für Kinder bietet.

- CHL Eich: Allgemeinklinik, gelegen im Stadtteil Eich.

Krankenhäuser Robert Schuman (Hôpitaux Robert Schuman): umfassen mehrere Krankenhäuser, wie zum Beispiel:

- Hôpital Kirchberg: modernes Krankenhaus, das rund um die Uhr Notfallmedizin bietet.

- Clinique Bohler: spezialisiert auf Geburtshilfe und Gynäkologie.

Diese Einrichtungen bieten Dienstleistungen in verschiedenen Bereichen der Medizin an, einschließlich Notfallversorgung, chirurgischen Eingriffen, Entbindung und Pädiatrie.

Private medizinische Einrichtungen

Neben staatlichen Krankenhäusern gibt es in Luxemburg zahlreiche private Praxen und Kliniken, die spezialisierte Dienstleistungen anbieten. Viele von ihnen haben Vereinbarungen mit der Nationalen Krankenkasse (CNS), wodurch Patienten teilweise Rückerstattungen ihrer Kosten erhalten können. Einige Dienstleistungen können jedoch nicht durch die staatliche Versicherung abgedeckt werden, daher wird empfohlen, die Zahlungsbedingungen im Voraus zu klären.

Zugang zu medizinischen Leistungen für Einwanderer

Einwanderer, die in Luxemburg leben und arbeiten, haben Anspruch auf medizinische Leistungen, vorausgesetzt, sie sind im Sozialversicherungssystem registriert und haben eine CNS-Karte erhalten. Diese Karte bestätigt das Vorhandensein einer Krankenversicherung und muss bei Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen vorgelegt werden.

Wie registriert man sich bei einem Hausarzt und vereinbart einen Termin bei einem Facharzt, auch online?

Registrierung beim Hausarzt

In Luxemburg haben Patienten das Recht, ihren Hausarzt (Allgemeinmediziner) selbst zu wählen. Um sich zu registrieren:

Arztwahl: Verwenden Sie Online-Plattformen wie Doctena Luxembourg, um Ärzte nach Fachgebiet, Standort und Sprache zu suchen. Die Plattform ermöglicht es, Fachärzte nach Sprache zu filtern und eine passende Sprechstundenzeit zu wählen.

Kontaktaufnahme mit dem Arzt: Nach der Arztwahl nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit der Praxis auf, um die Möglichkeit der Registrierung zu klären. Einige Ärzte nehmen neue Patienten an, andere nicht, daher ist eine vorherige Klärung notwendig.

Antragstellung: Bei Zustimmung des Arztes zur Registrierung müssen Sie einen Antrag zur Aufnahme in sein Register ausfüllen. Das Antragsformular wird in der Regel in der Arztpraxis oder auf seiner Website bereitgestellt.

Registrierungsbestätigung: Nach Einreichung des Antrags werden Sie vom Arzt innerhalb von sieben Arbeitstagen über die Annahme oder Ablehnung der Registrierung informiert. Im Falle einer Ablehnung muss der Grund angegeben werden.

Termin bei einem Facharzt

In Luxemburg ist für den Besuch eines Facharztes keine Überweisung vom Hausarzt erforderlich. Der Aufnahmeprozess umfasst:

Suche nach einem Facharzt: Verwenden Sie Plattformen wie Doctena Luxembourg, um Fachärzte nach Fachgebiet, Standort und Sprache zu finden. Die Plattform ermöglicht die Suche nach Fachgebiet, Standort und Sprache sowie die Online-Terminvereinbarung.

Online-Terminvereinbarung: Viele Fachärzte bieten die Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung an. Auf der Doctena-Plattform können Sie eine geeignete Sprechstundenzeit auswählen und den Termin vereinbaren, indem Sie die erforderlichen Daten eingeben.

Telefonische Terminvereinbarung: Wenn eine Online-Terminvereinbarung nicht möglich ist, kontaktieren Sie die Praxis des Facharztes telefonisch, um eine Sprechstundenzeit zu vereinbaren.

Besonderheiten der Online-Terminvereinbarung

Online-Plattformen wie Doctena bieten folgende Vorteile:

- Komfort: Möglichkeit, jederzeit einen Termin zu vereinbaren, ohne während der Arbeitszeiten anrufen zu müssen.

- Auswahl nach Kriterien: Filterung von Ärzten nach Fachgebiet, Standort und Sprache.

- Verwaltung der Termine: Einsicht und Verwaltung Ihrer Termine über ein persönliches Konto.

Es ist jedoch zu beachten, dass einige Ärzte keine Online-Dienste nutzen, weshalb in solchen Fällen empfohlen wird, direkt telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufzunehmen.

Wichtige Empfehlungen

Überprüfung der Versicherung: Stellen Sie sicher, dass der gewählte Arzt oder Facharzt im Rahmen Ihrer Krankenversicherung arbeitet, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Rechtzeitige Terminvereinbarung: Beliebte Fachärzte können lange Wartezeiten haben, daher wird empfohlen, im Voraus Termine zu vereinbaren.

Stornierung oder Verschiebung des Termins: Wenn Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie die Praxis rechtzeitig, um anderen Patienten Zeit zu ermöglichen und mögliche Strafen zu vermeiden.

Was sind die Besonderheiten des Notfalldienstes?

In Luxemburg gibt es ein effektives Notdienstsystem, das eine schnelle Reaktion in Notfällen gewährleistet. Alle Einwohner und Besucher des Landes haben Zugang zu diesen Dienstleistungen, unabhängig von ihrer Krankenversicherung.

Rettungsdienst rufen

Notrufnummer: Im Falle eines Notfalls sollte unverzüglich die 112 – die einheitliche Notrufnummer, die in ganz Europa gilt – gewählt werden. Unter dieser Nummer kann der Rettungsdienst, die Polizei oder die Feuerwehr angefordert werden.

Kosten des Notrufs: Der Anruf beim Rettungsdienst ist nicht kostenlos, allerdings werden die Kosten in vielen Fällen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Zum Beispiel deckt die Versicherung bei Kindern 70–80 % der Kosten des Anrufs. Die Kosten für einen normalen Rettungswagen betragen etwa 120 Euro, während ein Rettungswagen mit Arzt (SAMU) etwa 270 Euro kostet.

Notaufnahmen

In Luxemburg bieten mehrere Krankenhäuser rund um die Uhr Notdienste an:

Centre Hospitalier de Luxembourg: befindet sich in der 4, rue Ernest Barblé, L-1210 Luxembourg (Belair). Telefon: (+352) 44 11 11.

Hôpital Kirchberg: befindet sich in der 9, rue Edward Steichen, L-2540 Luxembourg. Telefon: (+352) 24681.

KannerKlinik: spezialisiert auf pädiatrische Versorgung; Adresse: 4, rue Ernest Barblé, L-1210 Luxembourg. Telefon: (+352) 44 11 31 33.

Im Notfall wird empfohlen, sich an die nächstgelegene Abteilung zu wenden, die die entsprechenden Dienstleistungen anbietet.

Apotheken und Bereitschaftsmedizinische Zentren

Außerhalb der Arbeitszeiten und an Wochenenden gibt es in Luxemburg diensthabende Apotheken und medizinische Zentren. Informationen darüber sind in lokalen Zeitungen, auf Krankenhauswebsites und in den medizinischen Einrichtungen selbst verfügbar.

Empfehlungen für Einwanderer

Kenntnis der Notrufnummern: Tragen Sie immer eine Liste mit Notrufnummern und Adressen der nächsten Krankenhäuser bei sich.

Krankenversicherung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Krankenversicherung aktuell ist und Notfälle abdeckt.

Sprachunterstützung: In Notfällen kann die Sprachbarriere ein Hindernis sein. Es wird empfohlen, grundlegende medizinische Begriffe auf Französisch oder Deutsch zu lernen oder eine Kontaktperson zu haben, die bei der Übersetzung helfen kann.

Wie macht man medizinische Tests und Untersuchungen?

In Luxemburg ist der Prozess der Durchführung von medizinischen Tests und Untersuchungen effizient organisiert und für alle Bewohner, einschließlich Einwanderer, zugänglich.

Arztkonsultation: Der erste Schritt ist eine Konsultation mit einem Allgemeinarzt oder Facharzt. Der Arzt bewertet Ihren Zustand und stellt gegebenenfalls eine Überweisung für die entsprechenden Tests oder Diagnoseverfahren aus.

Wahl des Labors oder Diagnosezentrums: In Luxemburg gibt es viele Labore und Diagnosezentren, in denen man Tests durchführen oder Untersuchungen vornehmen lassen kann. Einige bieten Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an, allerdings wird empfohlen, dies im Voraus zu klären.

Terminvereinbarung: Für den Komfort der Patienten stehen in Luxemburg Online-Dienste zur Verfügung, mit denen man einen Termin bei einem Arzt oder einem Labor vereinbaren kann (Doctena.lu - eine Plattform, auf der man einen Spezialisten nach Sprache und verfügbaren Zeitfenstern auswählen kann).

Durchführung der Untersuchungen: Besuchen Sie zum vereinbarten Zeitpunkt die gewählte medizinische Einrichtung, um Tests durchzuführen oder Untersuchungen machen zu lassen. Bringen Sie eine Überweisung vom Arzt und einen Ausweis mit.

Erhalt der Ergebnisse: Die Ergebnisse können direkt an Ihren behandelnden Arzt gesendet oder Ihnen persönlich übermittelt werden.

Zahlung und Kostenrückerstattung: Die medizinischen Dienstleistungen in Luxemburg werden vom Patienten bezahlt, jedoch wird ein erheblicher Teil der Kosten von der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) erstattet. Für die Erstattung müssen dem CNS bezahlte Rechnungen und entsprechende Dokumente vorgelegt werden.

In Luxemburg gibt es mehrere große medizinische Labore, die eine breite Palette diagnostischer Dienstleistungen anbieten. Zu den bekanntesten gehören:

Laboratoires Réunis: einer der führenden Laborgruppen im Land, die eine Vielzahl von Tests und Diagnoseverfahren anbietet.

Ketterthill: ein großes Labor mit Niederlassungen in ganz Luxemburg, spezialisiert auf klinische Biologie und medizinische Diagnostik.

Bionext Lab: ein modernes Labor, das Dienstleistungen in den Bereichen Genetik, Biochemie und anderen medizinischen Untersuchungen anbietet.

Wie bereitet man sich auf die Geburt vor (Krankenhaus, Arzt, Krankenversicherung)?

Wahl des Krankenhauses und Arztes

In Luxemburg gibt es mehrere Entbindungshäuser, die hochwertige Dienstleistungen anbieten:

Maternité Grande-Duchesse Charlotte: befindet sich im Zentralkrankenhaus Luxemburg (CHL) und bietet moderne Bedingungen für Geburten, einschließlich Wassergeburten.

Clinique Bohler: spezialisiert auf Geburtshilfe und Gynäkologie, bietet einen individuellen Ansatz für jede Patientin.

Die Wahl des Frauenarztes oder Geburtshelfers erfolgt nach persönlichen Vorlieben. Viele Spezialisten arbeiten in öffentlichen und privaten Kliniken. Es wird empfohlen, sich im Voraus über Bewertungen und Qualifikationen der Ärzte zu informieren und den Geburtsplan zu besprechen.

Krankenversicherung

In Luxemburg besteht eine obligatorische staatliche Krankenversicherung, die von der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) verwaltet wird. Um alle Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt vollständig abzudecken, ist Folgendes erforderlich:

Arbeitsbeschäftigung: Der Arbeitgeber meldet den Mitarbeiter im Sozialversicherungssystem an, daraufhin wird eine CNS-Karte ausgestellt.

Selbstständigkeit: Selbstregistrierung im CNS für einen Versicherungsschutz.

Die staatliche Versicherung deckt einen erheblichen Teil der Kosten für Schwangerschaftsvorsorge, Geburt und Nachsorge ab. Einige Dienstleistungen, wie etwa Hausgeburten, können jedoch nicht im standardmäßigen Versicherungsschutz enthalten sein.

Geburtsvorbereitungskurse

Viele Geburtskliniken und medizinische Zentren in Luxemburg bieten Geburtsvorbereitungskurse in verschiedenen Sprachen an, darunter Englisch, Französisch und Deutsch.

Zusätzliche Empfehlungen

Registrierung des Neugeborenen: Innerhalb von drei Tagen nach der Geburt ist der Vater verpflichtet, das Kind im Rathaus oder im städtischen Empfangszentrum anzumelden, um eine Geburtsurkunde zu erhalten.

Nachsorge: Nach der Entlassung aus der Geburtsklinik wird der Mutter und dem Kind Unterstützung durch eine lokale Hebamme geboten, einschließlich mindestens drei Hausbesuchen.

Partnergeburt

In Luxemburg bieten mehrere medizinische Einrichtungen die Möglichkeit zur Partnergeburt an. Dazu gehören: Maternité Grande-Duchesse Charlotte, Clinique Bohler.

Es wird empfohlen, sich im Voraus mit der ausgewählten Einrichtung in Verbindung zu setzen, um die Bedingungen für die Durchführung der Partnergeburt und die notwendigen Anforderungen zu klären. Es wird empfohlen, die Dokumente in der 35.–36. Schwangerschaftswoche zu beginnen, um ausreichend Zeit für die Vorbereitung zu haben. In staatlichen Geburtskliniken werden Partnergeburten in der Regel kostenlos durchgeführt. Einige Dienstleistungen, wie beispielsweise ein Einzelzimmer, können jedoch gegen Aufpreis angeboten werden. In privaten Kliniken sind Partnergeburten kostenpflichtig, und die Kosten hängen vom gewählten Servicepaket ab.

Impfung von Neugeborenen

In Luxemburg werden Impfungen für Neugeborene und Kinder gemäß dem nationalen Impfkalender durchgeführt, der auf den Empfehlungen des Ständigen Impfkomitees des Robert-Koch-Instituts basiert. Dieser Kalender umfasst Impfungen gegen verschiedene Infektionskrankheiten wie Hepatitis B, Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Pneumokokkeninfektion, Masern, Mumps, Röteln und andere.

Die Impfung von Kindern in Luxemburg ist empfehlend, jedoch wird sie von medizinischen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen dringend gefördert. Impfungen sind nicht obligatorisch, aber für den Besuch von Kindergärten und Schulen könnte ein Nachweis über bestimmte Impfungen erforderlich sein.

Um aktuelle Informationen zu Impfungen und dem Impfplan zu erhalten, sollte man sich an medizinische Fachleute und offizielle Quellen des luxemburgischen Gesundheitsministeriums wenden.

Welche Maßnahmen sind im Falle des Todes eines Ausländers zu ergreifen?

Im Falle des Todes eines ausländischen Staatsbürgers in Luxemburg sind folgende Schritte zu unternehmen:

1. Benachrichtigung der Behörden

Lokale Behörden: Melden Sie den Tod unverzüglich der örtlichen Polizeidienststelle oder dem Rathaus, wo das Ereignis stattfand.

Konsularische Dienste: Benachrichtigen Sie die Botschaft oder das Konsulat des Herkunftslandes des Verstorbenen. Diese bieten die notwendige Unterstützung und Informationen zu weiteren Schritten.

2. Erledigung der Formalitäten

Todesurkunde: Diese wird vom Rathaus der Gemeinde ausgestellt, in der der Tod eingetreten ist. Dieses Dokument bestätigt den Tod und ist für weitere Verfahren erforderlich.

Apostille: Für die Verwendung der Todesurkunde außerhalb Luxemburgs ist die Anbringung einer Apostille beim luxemburgischen Außenministerium erforderlich.

3. Repatriierung des Körpers

Wenn die Familie den Leichnam des Verstorbenen in die Heimat überführen möchte, ist Folgendes notwendig:

Wahl eines Bestattungsunternehmens: Lokale Bestattungsdienste in Luxemburg bieten Repatriierungsdienstleistungen an. Sie kümmern sich um die Vorbereitung des Körpers, die Erledigung der Formalitäten und die Organisation des Transports.

Erforderliche Dokumente:

- Todesurkunde mit Apostille.

- Ausfuhrgenehmigung für den Leichnam, ausgestellt von den örtlichen Behörden.

- Bescheinigung über die Einbalsamierung und das hermetische Versiegeln des Sarges.

- Abstimmung mit dem Konsulat des Bestimmungslandes.

Transport: Die Repatriierung kann per Flugzeug oder Landtransport erfolgen. Das Bestattungsunternehmen koordiniert den Prozess mit Fluggesellschaften und Transportunternehmen.

4. Finanzielle Aspekte

Versicherung: Wenn der Verstorbene eine Versicherung hatte, die die Repatriierungskosten abdeckt, setzen Sie sich mit der Versicherungsgesellschaft in Verbindung, um Anweisungen zu erhalten.

Eigene Mittel: Bei fehlender Versicherungsdeckung tragen die Angehörigen die Kosten der Repatriierung. Die Kosten hängen von der Entfernung, dem gewählten Transport und den Dienstleistungen des Unternehmens ab.

5. Alternativen zur Repatriierung

Kremation: Eine Kremation in Luxemburg ist mit anschließender Versendung der Urne mit der Asche in die Heimat möglich. Dieser Prozess kann kostengünstiger und einfacher zu organisieren sein.

Beisetzung vor Ort: Die Familie kann sich für eine Beisetzung in Luxemburg entscheiden. In diesem Fall muss man sich mit den örtlichen Bestattungsdiensten in Verbindung setzen, um die Zeremonie zu organisieren.

6. Konsularische Hilfe

Die konsularischen Vertretungen des Herkunftslandes des Verstorbenen bieten folgende Unterstützung:

Beratung: Informationen zu Verfahren, erforderlichen Dokumenten und lokalen Gesetzen.

Hilfe: Unterstützung bei der Dokumentenbeschaffung und der Koordinierung mit den lokalen Behörden.

Eine zeitnahe Kontaktaufnahme mit dem Konsulat kann den Prozess erleichtern und die Einhaltung aller rechtlichen Formalitäten gewährleisten.

7. Rechtliche Aspekte

Erbschaft: Nach dem Tod eines ausländischen Staatsbürgers in Luxemburg beginnt der Prozess der Regelung von Erbschaftsfragen. Es wird empfohlen, sich an einen Anwalt zu wenden, der auf internationales Recht spezialisiert ist, um das Erbe korrekt abzuwickeln.

Verpflichtungen: Es müssen alle finanziellen und rechtlichen Verpflichtungen des Verstorbenen in Luxemburg geregelt werden, einschließlich der Zahlung von Steuern, Rechnungen und möglichen Schulden.

Welche Impfungen und Verfahren sind für Haustiere obligatorisch?

In Luxemburg sind Haustierbesitzer verpflichtet, bestimmte Impf- und Pflegeanforderungen für ihre Tiere einzuhalten. Werfen wir einen Blick auf die wichtigsten obligatorischen Impfungen und Verfahren für Hunde und Katzen.

Obligatorische Impfungen: Die Impfung gegen Tollwut ist für alle Hunde und Katzen Pflicht.

Empfohlene Impfungen für Hunde: Staupe, Parvovirose, infektiöse Hepatitis, Leptospirose, Parainfluenza.

Empfohlene Impfungen für Katzen: Panleukopenie, virale Rhinotracheitis, Calicivirus, Chlamydiose.

Identifizierung von Tieren

In Luxemburg ist die elektronische Identifizierung von Hunden und Katzen mittels Mikrochip obligatorisch. Der Mikrochip enthält einen einzigartigen Code, der es ermöglicht, den Besitzer des Tieres im Falle des Verlusts oder Diebstahls zu ermitteln. Das Einsetzen des Mikrochips wird von einem Tierarzt durchgeführt und in einer nationalen Datenbank registriert.

Reisen und Transport

Beim Reisen mit Haustieren innerhalb der Europäischen Union sind erforderlich:

Europäischer Heimtierausweis: Ein Dokument, das die Impfung gegen Tollwut und andere Krankheiten sowie das Vorhandensein eines Mikrochips bestätigt.

Gesundheitszeugnis: Wird von einem Tierarzt ausgestellt und bescheinigt, dass das Tier gesund ist und reisen kann.

Bitte beachten Sie, dass die Einreisebestimmungen für Tiere je nach Zielland unterschiedlich sein können. Es wird empfohlen, sich vorab über die Anforderungen des jeweiligen Staates zu informieren.

Gibt es im Land Hotels/Unterkünfte für Tiere?

Tierhotels

Im Land gibt es spezialisierte Hotels für Haustiere, die komfortable Unterkünfte und professionelle Betreuung bieten. Diese Einrichtungen offerieren verschiedene Dienstleistungen wie Fütterung, Gassigehen, hygienische Pflege und medizinische Überwachung. Es wird empfohlen, im Voraus zu buchen, insbesondere während der Urlaubszeit, und sich über die Haltungsbedingungen sowie die Impf- und Dokumentationsanforderungen zu informieren.

Tierheime

Tierheime in Luxemburg sind in der Regel für streunende oder verlassene Tiere gedacht und bieten ihnen vorübergehend Schutz und Fürsorge. Einige Heime könnten jedoch auch vorübergehende Unterbringung für Haustiere während der Abwesenheit der Besitzer anbieten. Vor einer solchen Anfrage sollte die Möglichkeit und die Bedingungen dieser Dienstleistung geklärt werden.

Unterbringung mit Haustieren in Hotels

Viele Hotels in Luxemburg erlauben die Übernachtung von Gästen mit Haustieren. Bei der Planung der Reise wird empfohlen, sich im Voraus über die Politik des Hotels bezüglich Tierunterbringung, mögliche zusätzliche Gebühren und Wohnbedingungen zu informieren. Zu den Hotels, die Gäste mit Haustieren aufnehmen, zählen:

Hotel Studios Au P'tit Max: bietet die Möglichkeit des Aufenthalts mit Haustieren an.

Hostellerie du Grünewald: Ein hoch bewertetes Hotel, in dem die Unterbringung mit Haustieren gestattet ist.

Tierkliniken mit stationären Dienstleistungen

Einige Tierkliniken in Luxemburg bieten stationäre Betreuungsleistungen für Tiere an, was nützlich sein kann, wenn medizinische Überwachung oder Pflege während der Abwesenheit der Besitzer erforderlich ist.

Insgesamt gibt es in Luxemburg viele Möglichkeiten zur vorübergehenden Unterbringung von Haustieren, was es den Besitzern ermöglicht, ihren Tieren während ihrer Abwesenheit Komfort und Sicherheit zu gewährleisten.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Tierhaltung im Land?

In Luxemburg wird die Haltung von Haustieren durch eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften geregelt, die darauf abzielen, das Wohl der Tiere zu gewährleisten und die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten. Lassen Sie uns die wichtigsten Merkmale der Haustierhaltung in diesem Land betrachten.

Zugelassene Tierarten

In Luxemburg dürfen nur Tiere gehalten werden, die auf der sogenannten "Positivliste" stehen. Wenn Sie ein Haustier halten möchten, das nicht auf dieser Liste steht, müssen Sie eine spezielle Erlaubnis vom Ministerium für Landwirtschaft einholen.

Identifikation und Registrierung

Mikrochippen: Hunde und Katzen müssen durch Mikrochip elektronisch gekennzeichnet werden. Dieses Verfahren muss innerhalb eines Monats nach der Geburt des Tieres, seiner Anschaffung oder seiner Übernahme aus einem Tierheim durchgeführt werden.

Registrierung: Hunde müssen in der Gemeindeverwaltung am Wohnort registriert werden. Bei einem Umzug muss die Registrierung am neuen Wohnort innerhalb eines Monats erfolgen. Im Falle des Todes oder Verlustes des Tieres muss der Besitzer die Gemeindeverwaltung innerhalb von 8 Tagen informieren.

Impfungen

Die Impfung gegen Tollwut ist für Hunde und Katzen obligatorisch und erfolgt regelmäßig alle zwei Jahre. Zur Registrierung des Tieres in der Gemeindeverwaltung wird ein vom Tierarzt ausgestelltes Impfzeugnis verlangt.

Steuern und Abgaben

Hundebesitzer sind verpflichtet, eine jährliche Steuer zu entrichten. Blindenführhunde sind von dieser Steuer befreit.

Regeln für Auslauf und Haltung

Leine: An öffentlichen Orten wie öffentlichen Verkehrsmitteln, Parkplätzen, Sportanlagen und Baustellen müssen Hunde an der Leine geführt werden.

Reinigung nach dem Haustier: Die Besitzer sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu entfernen. In der Stadt gibt es dafür spezielle gelbe Behälter mit Tüten, die an den Eingängen zu Parks, auf Gehwegen und an anderen öffentlichen Orten aufgestellt sind.

Haltung in Mietwohnungen

Eigentümer von Wohnungen oder Häusern haben das Recht, die Haltung von Tieren in Mietwohnungen zu verbieten. Dies wird in der Regel im Mietvertrag festgelegt. Daher wird empfohlen, dieses Thema vor dem Einzug mit dem Eigentümer der Immobilie zu besprechen.

Tierschutz

Luxemburg achtet streng auf den Schutz der Tierrechte. In den letzten fünf Jahren wurden 272 Fälle von Tierquälerei registriert, von denen 62 Fälle an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurden.

Die Einhaltung dieser Regeln und Vorschriften gewährleistet ein komfortables Zusammenleben von Haustierbesitzern und der Gesellschaft und trägt zudem zum Wohlergehen der Tiere bei.

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