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Autos & Transport Luxemburg

Fragen - Antworten

Welche Arten von öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Nation entwickelt?

Luxemburg verfügt über ein modernes und effizientes öffentliches Verkehrssystem, das mehrere Haupttypen umfasst:

Busse

Das Busnetz erstreckt sich über alle Regionen des Landes und sorgt für Verbindungen zwischen Städten, Dörfern und Vororten. Die Hauptanbieter sind:

RGTR: bietet zwischenregionale und lokale Buslinien an.

AVL: bedient die Stadt Luxemburg und bietet etwa 40 Linien an.

TICE: operiert in den südlichen Regionen, einschließlich Esch-sur-Alzette.

Straßenbahnen

Nach einer langen Pause wurde das Straßenbahnsystem im Dezember 2017 wieder in Betrieb genommen. Die aktuelle Linie verbindet die Bereiche Kirchberg, das Stadtzentrum und den Hauptbahnhof Luxemburg. Eine weitere Erweiterung des Netzes ist geplant, darunter eine Verlängerung der Linie bis zum Flughafen bis 2025.

Züge

Das Schienennetz, betrieben von der CFL, verbindet die Hauptstädte und bietet internationale Verbindungen nach Belgien, Frankreich und Deutschland. Hochgeschwindigkeitszüge (TGV) sorgen für eine schnelle Verbindung mit Paris.

Standseilbahn

Die Standseilbahn Pfaffenthal-Kirchberg, eröffnet im Dezember 2017, verbindet den Bahnhof Pfaffenthal-Kirchberg mit dem Stadtteil Kirchberg und erleichtert den Umstieg zwischen Zügen und Straßenbahnen.

Wassertransport

Auf der Mosel, die die Grenze zu Deutschland bildet, verkehren Touristenschiffe wie die "Prinzessin Marie-Astrid", die im Sommer malerische Routen bieten.

Flugverkehr

Aufgrund der kompakten Größe des Landes hat Luxemburg keinen Inlandsflugverkehr, aber der internationale Flugverkehr ist auf hohem Niveau entwickelt.

Internationaler Flughafen Luxemburg

Der einzigste Flughafen des Landes: Der Flughafen liegt 6 km östlich des Stadtzentrums von Luxemburg. Es ist ein moderner Hub, der Passagiere und Fracht bedient.

Hauptmerkmale: Jährlich bedient der Flughafen etwa 4 Millionen Passagiere. Dank der Lage im Zentrum der EU ist er einer der größten Frachtflughäfen Europas.

Infrastruktur: Zwei Terminals: das Hauptterminal (Terminal A) für kommerzielle Flüge und ein zusätzliches (Terminal B) für kleine Flugzeuge. Die Annehmlichkeiten umfassen Geschäfte, Restaurants, Wartebereiche und Business-Lounges.

Fluggesellschaften

Luxair: Der nationale Träger Luxemburgs, der Flüge nach Europa, Nordafrika und das Mittelmeer anbietet.

Cargolux: Eine der weltweit führenden Frachtfluggesellschaften mit Sitz in Luxemburg.

Andere Fluggesellschaften: Ryanair, Lufthansa, KLM, Air France, British Airways und andere bieten Direktflüge in große europäische Städte an.

Destinationen

Europäische Flüge: Regelmäßige Flüge verbinden Luxemburg mit Städten wie Paris, London, Brüssel, Frankfurt, Amsterdam, Madrid und Mailand.

Langstreckenziele: Es gibt keine Nonstop-Flüge außerhalb Europas (z.B. in die USA oder nach Asien), aber die meisten großen Hubs in Europa (Frankfurt, Amsterdam, Paris) bieten bequeme Umsteigemöglichkeiten.

Was sind die Besonderheiten beim Ticketkauf für den öffentlichen Nahverkehr?

Kostenloser öffentlicher Verkehr

Seit dem 29. Februar 2020 ist Luxemburg das erste Land, das kostenlosen öffentlichen Verkehr (Busse, Straßenbahnen und Züge) für alle Fahrgäste, einschließlich Touristen, anbietet. Eine Ausnahme bildet die Fahrt in der ersten Klasse in Zügen, wo der Kauf eines Tickets erforderlich ist.

Dieses integrierte öffentliche Verkehrssystem macht die Fortbewegung in Luxemburg sowohl für Einwohner als auch für Besucher bequem und zugänglich.

Welche Besonderheiten gibt es bei Taxis, Carsharing-Diensten (Roller, Fahrräder...)?

Taxis

Verfügbarkeit: In Luxemburg werden Taxidienste sowohl von traditionellen Unternehmen als auch von modernen, app-basierten Diensten angeboten.

Telefonische Bestellung: Viele Unternehmen nehmen Bestellungen telefonisch an. Für die Kommunikation mit dem Dispatcher sind möglicherweise Kenntnisse in Französisch, Deutsch oder Luxemburgisch erforderlich. Englisch wird ebenfalls häufig verwendet.

Taxi.eu: Dieser universelle Taxi-Aggregator ist in 11 europäischen Ländern, einschließlich Luxemburg, tätig und ermöglicht das Bestellen von Taxis über eine mobile App.

Tarife: Seit 2016 sind die Tarife für Taxis nicht festgelegt; die Kosten der Fahrt werden nach Taxameter berechnet. Es wird empfohlen, die ungefähren Kosten der Fahrt vor dem Aufbruch zu klären.

Zahlung: Obwohl einige Taxis Kreditkarten akzeptieren, bevorzugen die meisten Bargeld. Daher wird empfohlen, genügend Bargeld mit sich zu führen.

Trinkgeld: Es ist üblich, etwa 10% des Fahrpreises als Trinkgeld zu hinterlassen.

Carsharing

Dienste: In Luxemburg gibt es mehrere Carsharing-Unternehmen wie Carloh und Flex. Sie bieten Fahrzeuge an, die an verschiedenen Orten in der Stadt verfügbar sind, was Flexibilität bei der Fortbewegung gewährleistet.

Registrierung: Um Carsharing nutzen zu können, muss man sich bei dem gewählten Dienst registrieren, wobei ein Führerschein vorgelegt und mögliche Registrierungsgebühren bezahlt werden müssen.

Zahlung: Der Mietpreis hängt von der Nutzungsdauer und der zurückgelegten Strecke ab. Die Zahlung erfolgt über eine App, die mit einer Bankkarte verknüpft ist.

Parken: Nach Abschluss der Fahrt kann das Fahrzeug an speziell ausgewiesenen Parkplätzen, die vom Dienst angegeben werden, abgestellt werden.

Verleih von Fahrrädern und Elektrorollern

Fahrräder: Der Dienst vel’OH! bietet rund um die Uhr Fahrradverleih über automatisierte Stationen in der ganzen Stadt an. Die erste halbe Stunde ist kostenlos, die folgenden Stunden werden nach festgelegten Tarifen berechnet.

Elektroroller: In Luxemburg gibt es Elektroroller-Verleihdienste, die eine bequeme Möglichkeit bieten, sich in der Stadt fortzubewegen. Für den Verleih muss die entsprechende App heruntergeladen, sich registriert und eine Bankkarte verknüpft werden.

Zahlung: Der Mietpreis hängt von der Nutzungsdauer ab. Die Zahlung erfolgt über die App.

Parken: Nach der Nutzung soll das Fahrrad oder der Roller an speziell vorgesehenen Abstellorten oder in erlaubten Zonen abgestellt werden, um die Bewegungsfreiheit von Fußgängern und Fahrzeugen nicht zu behindern.

Besonderheiten der Nutzung

Verkehrsregeln: Nutzer von Carsharing, Fahrrädern und Rollern sind verpflichtet, die Verkehrsregeln zu beachten. Es wird empfohlen, Schutzausrüstung, insbesondere Helme, zu verwenden, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Altersbeschränkungen: Um Carsharing und Elektroroller mieten zu können, ist in der Regel ein Mindestalter von 18 Jahren sowie ein gültiger Führerschein erforderlich.

Insgesamt bietet Luxemburg vielfältige und bequeme Transportmöglichkeiten, die an die Bedürfnisse von sowohl Einheimischen als auch Einwanderern angepasst sind und eine komfortable und effiziente Fortbewegung im Land gewährleisten.

 

Kann man im Land ohne eigenes Auto leben?

Ja, dank des kostenlosen und effizienten öffentlichen Verkehrs sowie der Verfügbarkeit von Carsharing und Fahrradverleih ist es bequem und praktisch, in Luxemburg ohne eigenes Auto zu leben.

Wie erhält man einen lokalen Führerschein?

Der Erhalt eines lokalen Führerscheins in Luxemburg hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem Aufenthaltsstatus ab.

Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)

Nutzung bestehender Rechte: Bürger von EWR-Ländern können ihre nationalen Führerscheine weiterhin benutzen, ohne sie gegen luxemburgische umzutauschen.

Bürger von Nicht-EWR-Ländern

Gültigkeitsdauer ausländischer Rechte: Nach der Mitteilung an die Gemeinde über Ihre Ankunft in Luxemburg können Sie Ihre ausländischen Führerscheine in den ersten 6 Monaten, jedoch nicht länger als 12 Monate, verwenden.

Umtausch des Führerscheins

Fristen für die Antragstellung: Der Antrag auf Umtausch des Führerscheins sollte sofort nach der Ankunft gestellt werden, ein Umtausch ist jedoch nicht früher als nach 185 Tagen Aufenthalt im Land möglich.

Erforderliche Dokumente: 

- Ausgefüllter Antrag.

- Gültiger ausländischer Führerschein.

- Nachweis des Wohnsitzes in Luxemburg (z. B. Anmeldung bei der Gemeinde).

- Ärztliches Attest, das die Fahrtauglichkeit bestätigt.

- Passbild.

Vorgehensweise: Nach Antragsstellung und Überprüfung der Dokumente erhalten Sie den luxemburgischen Führerschein. Wenn Sie die festgelegten Fristen für die Antragstellung verpassen, müssen Sie die theoretische und praktische Fahrprüfung ablegen.

Allgemeine Empfehlungen

Internationaler Führerschein: Es wird empfohlen, vor der Ankunft in Luxemburg einen internationalen Führerschein zu erwerben, insbesondere wenn Sie ein Auto mieten oder eine Versicherung abschließen möchten; dieser dient als offizielle Übersetzung Ihrer nationalen Rechte und erleichtert den Umgang mit den lokalen Behörden.

Erhalt eines lokalen Führerscheins

Der Erhalt eines Führerscheins in Luxemburg umfasst mehrere Schritte, die darauf abzielen, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und kompetente Fahrer auszubilden.

1. Überprüfung der Anforderungen

Alter: Das Mindestalter für den Erwerb eines Führerscheins der Kategorie B (Personenkraftwagen) beträgt 18 Jahre. Die Ausbildung kann ab 17 Jahren mit schriftlicher Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten begonnen werden.

Medizinische Untersuchung: Der Kandidat muss eine medizinische Untersuchung bei der Nationalen Gesellschaft für Automobilverkehr absolvieren, um die körperliche und geistige Eignung zum Fahren zu bestätigen. Einige Krankheiten, wie Arrhythmie, Angina pectoris oder Abhängigkeit von Alkohol und psychotropen Substanzen, können ein Hindernis für den Erhalt der Fahrerlaubnis darstellen.

2. Wahl der Fahrschule

In Luxemburg gibt es etwa 40 lizenzierte Fahrschulen. Es wird empfohlen, eine Schule auszuwählen, die Ihren Bedürfnissen und Vorlieben entspricht. Eine Liste der akkreditierten Fahrschulen ist auf der offiziellen Website der Nationalen Gesellschaft für Automobilverkehr verfügbar.

3. Theoretische Ausbildung

Theoriekurs: Der Kandidat ist verpflichtet, einen theoretischen Ausbildungskurs zu absolvieren, der die Verkehrsregeln, Sicherheitsgrundlagen und technische Aspekte der Fahrzeugführung abdeckt.

Theoretische Prüfung: Nach Abschluss des Kurses muss eine theoretische Prüfung abgelegt werden, um die Kenntnis der Verkehrsregeln nachzuweisen.

4. Praktische Ausbildung

Fahrstunden: Nach erfolgreichem Bestehen der theoretischen Prüfung beginnt der Kandidat mit der praktischen Ausbildung beim Fahrlehrer. Die Anzahl der Stunden hängt von den individuellen Bedürfnissen ab, muss jedoch den gesetzlich festgelegten Mindestanforderungen entsprechen.

Praktische Prüfung: Nach Abschluss der praktischen Ausbildung erfolgt eine Fahrprüfung, die die Fähigkeiten zur Fahrzeugführung unter realen Bedingungen bewertet.

5. Erhalt der vorläufigen Fahrerlaubnis

Nach erfolgreichem Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung wird eine vorläufige Fahrerlaubnis ausgestellt. Während dieser Zeit muss der Fahrer bestimmte Einschränkungen einhalten und weiterhin Fahrerfahrung sammeln.

Erhalt der dauerhaften Fahrerlaubnis

Nach Ablauf der festgelegten Übungszeit und Einhaltung aller Bedingungen wird die vorläufige Fahrerlaubnis gegen eine dauerhafte Fahrerlaubnis ausgetauscht.

Zusätzliche Empfehlungen

Sprachkenntnisse: Die Ausbildung und Prüfungen werden in den offiziellen Sprachen Luxemburgs – Französisch, Deutsch und Luxemburgisch – angeboten. Einige Fahrschulen können Kurse in Englisch anbieten.

Internationaler Führerschein: Wenn Sie planen, außerhalb Luxemburgs Auto zu fahren, wird empfohlen, einen internationalen Führerschein zu beantragen, der als offizielle Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins dient und den Umgang mit ausländischen Behörden erleichtert.

 

Was sind die Merkmale des Besitzes und Fahrens eines privaten Autos?

Der Besitz und das Fahren eines privaten Autos in Luxemburg sind mit bestimmten Besonderheiten verbunden, die für eine komfortable und sichere Fortbewegung wichtig sind.

Zulassung

Zulassung des Fahrzeugs: Alle in Luxemburg gekauften oder importierten Fahrzeuge müssen bei der Nationalen Gesellschaft für Automobilverkehr registriert werden. Wenn Sie mehr als sechs Monate im Land leben, müssen Sie das Fahrzeug registrieren und die entsprechenden Gebühren zahlen.

Versicherung

Haftpflichtversicherung: Alle Fahrzeughalter sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Schäden abdeckt, die Dritten zugefügt werden. Zusätzlich kann eine Kaskoversicherung zum Schutz vor Schäden an Ihrem Fahrzeug erworben werden.

Technische Überprüfung

Häufigkeit: Neue Fahrzeuge unterliegen der ersten technischen Überprüfung vier Jahre nach der ersten Zulassung. Danach erfolgen die Überprüfungen alle zwei Jahre. Für Fahrzeuge, die älter als zehn Jahre sind, ist eine jährliche Überprüfung erforderlich.

Verkehrsregeln

Geschwindigkeitsbegrenzungen:

- Innerorts: 50 km/h.

- Außerorts: 90 km/h.

- Autobahnen: 130 km/h (bei Regenwetter – 110 km/h).

Erlaubter Blutalkoholgehalt: Der maximal erlaubte Blutalkoholgehalt beträgt 0,5 Promille. Eine Überschreitung dieses Wertes zieht Geldstrafen und andere Sanktionen nach sich.

Verwendung der Scheinwerfer: Es wird empfohlen, tagsüber Abblendlicht zu verwenden, insbesondere bei schlechter Sicht.

Sicherheitsgurte: Alle Passagiere sind verpflichtet, Sicherheitsgurte anzulegen.

Parken

Kostenpflichtige Zonen: In den Städten gibt es kostenpflichtige Parkzonen mit unterschiedlichen Tarifen. Die Parkgebühr im Stadtzentrum beträgt etwa 1,5 Euro pro Stunde, in Randgebieten etwa 0,4 Euro.

Parkscheiben: In einigen Zonen ist die Verwendung einer Parkscheibe zur Angabe der Ankunftszeit erforderlich.

Kraftstoff

Kosten: Luxemburg ist bekannt für relativ niedrige Kraftstoffpreise im Vergleich zu den Nachbarländern. Der Preis für einen Liter Benzin beträgt etwa 1,3 Euro, was Fahrer aus benachbarten Staaten anzieht.

Straßeninfrastruktur

Qualität der Straßen: Das Straßennetz in Luxemburg ist durch eine hohe Belagsqualität und eine gut ausgebaute Infrastruktur gekennzeichnet.

Mautstraßen: Es gibt keine Mautstraßen im Land; die Nutzung der Autobahnen ist kostenlos.

Besonderheiten beim Fahren

Sprachliche Aspekte: Verkehrsschilder und Wegweiser sind auf Luxemburgisch, Französisch und Deutsch dargestellt. Kenntnisse dieser Sprachen erleichtern die Navigation.

Verkehrsbedingungen: In den historischen Stadtzentren gibt es häufig enge Einbahnstraßen, die beim Fahren erhöhte Aufmerksamkeit erfordern.

Welche Strafen und Sanktionen sind für Verkehrsverstöße vorgesehen?

Geschwindigkeitsüberschreitung

In Ortschaften:

- Überschreitung bis zu 15 km/h: Geldstrafe 49 Euro.

- Überschreitung über 15 km/h: Geldstrafe 145 Euro.

Außerhalb von Ortschaften:

- Überschreitung bis zu 20 km/h: Geldstrafe 49 Euro.

- Überschreitung über 20 km/h: Geldstrafe 145 Euro.

Auf Autobahnen:

- Überschreitung bis zu 25 km/h: Geldstrafe 49 Euro.

- Überschreitung über 25 km/h: Geldstrafe 145 Euro.

Bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung (z.B. über 75 km/h in städtischen Gebieten oder über 195 km/h auf der Autobahn) können die Geldstrafen von 500 bis 10.000 Euro betragen, zudem sind Freiheitsstrafen von 8 Tagen bis zu 3 Jahren möglich.

Fahren unter Alkoholeinfluss

- Von 0,5 bis 0,8 g/l: Geldstrafe 145 Euro.

- Von 0,8 bis 1,2 g/l: Geldstrafe bis zu 500 Euro.

- Über 1,2 g/l: sofortiger Entzug des Führerscheins, Geldstrafe bis zu 10.000 Euro und mögliche Freiheitsstrafe von 8 Tagen bis zu 3 Jahren.

Zahlung der Geldstrafe

In Luxemburg gibt es mehrere Möglichkeiten zur Zahlung von Geldstrafen bei Verkehrsverstößen:

Am Ort des Verstoßes

Bargeld oder Kreditkarte: Wenn die Geldstrafe nicht mehr als 145 Euro beträgt, können Polizeibeamte die Zahlung direkt am Ort des Verstoßes annehmen.

Über Bankinstitute

Postämter: Die Zahlung der Geldstrafe ist bar in jedem Postamt des Landes möglich.

Banküberweisung: Sie können eine Überweisung auf das folgende Konto durchführen: 

IBAN: LU67 1111 0127 5952 0000

BIC: CCPLLULL

Empfänger: Police Grand-Ducale

Zahlungszweck: Geben Sie die Referenznummer der Geldstrafe, das Fahrzeugkennzeichen und das Datum des Verstoßes an.

Online-Zahlung: Parkverstöße können online über das offizielle Portal Guichet.lu bezahlt werden.

Bitte beachten Sie, dass es wichtig ist, bei der Zahlung der Geldstrafe alle erforderlichen Daten korrekt anzugeben, damit die Zahlung ordnungsgemäß verbucht wird. Wenn Sie Fragen oder Probleme mit der Zahlung haben, wird empfohlen, sich für weitere Informationen an die örtliche Polizeidienststelle zu wenden.

 

Wie erfolgt die technische Untersuchung und Zulassung von Fahrzeugen?

In Luxemburg umfasst der Prozess der Fahrzeugzulassung und der technischen Untersuchung mehrere aufeinanderfolgende Schritte.

1. Erhalt der Registrierungsnummer

Auswahl und Bestellung der Nummer: Der erste Schritt ist die Auswahl und Bestellung der Registrierungsnummer über das Portal Guichet.lu. Sie können eine Standardnummer aus den verfügbaren auswählen oder eine personalisierte gegen Aufpreis bestellen.

Herstellung der Nummernschilder: Nach Erhalt der Bestätigung der Nummernzuweisung müssen Sie eine spezialisierte Firma zur Herstellung der Nummernschilder aufsuchen. Die Herstellungskosten hängen vom gewählten Nummerntyp ab.

2. Fahrzeugversicherung

Abschluss der Versicherung: Vor der Zulassung des Fahrzeugs muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die Schäden an Dritten abdeckt. Zusätzlich können Sie eine Kasko-Versicherung für den Schutz gegen Schäden an Ihrem Fahrzeug erwerben.

3. Technische Untersuchung

Erforderlichkeit der Untersuchung: Wenn Sie ein Gebrauchtfahrzeug kaufen oder ein Fahrzeug aus dem Ausland importieren, muss vor der Zulassung eine technische Untersuchung erfolgen.

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Organisation der Inspektion: In Luxemburg wird die technische Inspektion von der Firma 

LU KS durchgeführt. Einen Termin zur Inspektion können Sie über deren offizielle Website oder telefonisch vereinbaren.

Kosten und Häufigkeit: Die Inspektionskosten betragen etwa 70 Euro. Neue Fahrzeuge werden erstmals vier Jahre nach der ersten Zulassung inspiziert, danach alle zwei Jahre, und nach Erreichung eines Alters von zehn Jahren – jährlich.

4. Zahlung der Registrierungsgebühr

Steuermarke: Zur Vervollständigung der Registrierung muss eine Registrierungsgebühr bezahlt und eine Steuermarke erworben werden. Die Kosten betragen etwa 50 Euro. Bei der Bestellung eines personalisierten Nummernschildes fällt eine zusätzliche Gebühr an.

Zahlungsmethoden: Die Zahlung kann in den Abteilungen des Amts für Registrierungsgebühren, Eigentumsrechte und Mehrwertsteuer, in den SNCA-Registrierungsstellen mit einem zusätzlichen Aufpreis von 3 Euro oder per Banküberweisung auf das angegebene Konto erfolgen.

5. Einreichung des Registrierungsantrags

Erforderliche Dokumente:

- Ausgefüllter Registrierungsantrag.

- Konformitätszertifikat oder ein entsprechendes Dokument.

- Ärztliche Bescheinigung über die Fahrfähigkeit.

- Aktive Versicherungspolice.

- Zahlungsnachweis der Registrierungsgebühr.

Einreichungsverfahren: Nachdem Sie alle erforderlichen Dokumente gesammelt haben, wenden Sie sich an die Nationale Gesellschaft für Automobilverkehr (SNCA) zur Einreichung des Antrags auf Fahrzeugregistrierung.

6. Erhalt der Zulassungsbescheinigung

Abschluss des Verfahrens: Nach Prüfung aller Dokumente und erfolgreicher technischer Inspektion (falls zutreffend) erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs und können die Nummernschilder am Fahrzeug anbringen.

 

Was sind die Besonderheiten der Nutzung und Registrierung ausländischer Fahrzeuge?

Die Nutzung und Registrierung ausländischer Fahrzeuge in Luxemburg unterliegt bestimmten Regeln, die je nach Aufenthaltsdauer und Status des Besitzers variieren.

Vorübergehende Nutzung ausländischer Fahrzeuge

Nutzungsdauer: Ausländische Fahrzeuge können bis zu 6 Monate in Luxemburg ohne Registrierung betrieben werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Fahrzeugregistrierung in Luxemburg erforderlich.

Ausnahme für Studierende: Studierende, die in Luxemburg studieren, dürfen Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung bis zum Abschluss ihres Studiums ohne obligatorische Registrierung nutzen.

Registrierung ausländischer Fahrzeuge

Registrierungspflicht: Wenn Sie planen, länger als 6 Monate in Luxemburg zu leben oder Resident zu werden, müssen Sie das Fahrzeug bei den lokalen Behörden registrieren.

Registrierungsprozess

Erhalt eines Kfz-Zeichens: Über das Portal Guichet.lu können Sie ein Kfz-Zeichen auswählen und bestellen.

Zollverfahren: Beim Import eines Fahrzeugs von außerhalb der EU ist eine Zollabfertigung erforderlich. In einigen Fällen ist eine Befreiung von Zollabgaben möglich, z. B. bei der Einfuhr des Fahrzeugs als persönliches Gut.

Technische Prüfung: Vor der Registrierung müssen gebrauchte Fahrzeuge eine technische Prüfung in akkreditierten Zentren bestehen.

Versicherung: Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist obligatorisch.

Einreichung der Dokumente: Nachdem Sie alle erforderlichen Dokumente gesammelt haben, einschließlich Zahlungsbestätigungen für Steuern und Gebühren, sollten Sie sich an die Nationale Gesellschaft für Automobilverkehr (SNCA) wenden, um die Registrierung abzuschließen.

Steuern und Abgaben

Mehrwertsteuer (MwSt): Bei der Einfuhr eines neuen Fahrzeugs (weniger als 6 Monate seit der Herstellung oder eine Laufleistung von weniger als 6.000 km) wird eine MwSt in Höhe von 17% erhoben. Gebrauchte Fahrzeuge, die den angegebenen Kriterien entsprechen, sind von der MwSt befreit.

Zollgebühren: Beim Import eines Fahrzeugs aus Nicht-EU-Ländern kann eine Zollgebühr in Höhe von 10% des Fahrzeugwertes erhoben werden.

Besonderheiten der Nutzung ausländischer Fahrzeuge

Versicherung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Versicherung in Luxemburg gültig ist. Andernfalls muss eine lokale Versicherung abgeschlossen werden.

Technische Anforderungen: Das Fahrzeug muss den technischen und umweltrechtlichen Standards Luxemburgs entsprechen.

Parken und Mautgebühren: Achten Sie auf die lokalen Parkvorschriften und mögliche Mautgebühren.

 

Wie hoch ist das Entwicklungsniveau der Infrastruktur für Elektrofahrzeuge (Ladestationen, Servicezentren)?

Luxemburg entwickelt aktiv die Infrastruktur für Elektrofahrzeuge, um nachhaltige Mobilität und die Reduzierung der Kohlenstoffemissionen zu fördern.

Ladestationen

Chargy-Netzwerk: In dem Land gibt es ein nationales Netzwerk von Schnellladestationen namens Chargy. Jede Station ist mit zwei Ladepunkten ausgestattet, was eine erhebliche Anzahl von Ladeplätzen für Elektrofahrzeuge gewährleistet.

SuperChargy-Netzwerk: Um den Bedarf an Schnellladung zu decken, wird ein Netzwerk von Stationen namens SuperChargy eingerichtet, das ultraschnelles Laden entlang der Hauptautobahnen und in städtischen Gebieten anbietet.

Netzwerkerweiterung: Im fünften Zuschussrunde zur Einrichtung von Ladestationen wurden 25 Projekte von 20 Unternehmen genehmigt, was zu über 200 neuen Ladestationen führen wird. Staatliche Subventionen decken bis zu 50% der Kosten und der gesamte bereitgestellte Betrag belief sich auf 3,7 Millionen Euro. Von den 273 neuen Ladestationen werden 93 allgemein zugänglich sein, die restlichen sind für den privaten Gebrauch bestimmt.

Servicecenter

Wartung von Elektrofahrzeugen: Mit der Zunahme von Elektrofahrzeugen in Luxemburg steigt auch die Anzahl der Servicecenter, die sich auf deren Wartung spezialisiert haben. Viele autorisierte Händler führender Automarken bieten Reparatur- und Wartungsdienste für Elektrofahrzeuge an.

Spezialisierte Dienstleistungen: Es entstehen unabhängige Servicecenter, die sich ausschließlich auf Elektrofahrzeuge spezialisieren und ein breites Spektrum an Dienstleistungen von der Diagnose bis zur Batterie-Reparatur anbieten.

Verfügbarkeit von Ladestationen

Standort: Ladestationen befinden sich auf Parkplätzen, Supermarkt-Parkplätzen und entlang von Straßen und bieten bequemen Zugang für Elektrofahrzeugbesitzer. Das Laden auf Park-and-Ride-Parkplätzen ist in der Regel günstig oder nahezu kostenlos.

Zugang über Karten und Apps: Einige Ladestationen sind nur für Besitzer spezieller Karten verfügbar, wie mKaart und Enodrive Zen. Benutzer können die Verfügbarkeit der Stationen über die Websites mobiliteit.lu, enodrive.lu, chargy.lu und superchargy.lu überprüfen.

 

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