Für die Eheschließung müssen Ausländer folgende Dokumente sammeln und vorbereiten:
- Reisepässe oder Personalausweise beider Ehepartner.
- Geburtsurkunden.
- Ein Dokument, das das Fehlen von Ehehindernissen bestätigt, ausgestellt von der zuständigen Behörde Ihres Landes. Sollte ein solches Dokument in Ihrem Land nicht ausgestellt werden können, muss eine Genehmigung des polnischen Gerichts eingeholt werden (dieser Vorgang kann 1 bis 6 Monate dauern).
- Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde des vorherigen Ehepartners (falls zutreffend).
- Dokument über die Namensänderung nach der Eheschließung (auszufüllen im Standesamt).
Alle Dokumente, die in einer Fremdsprache ausgestellt sind, müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Polnische übersetzt werden.
Einreichung der Dokumente
Die Dokumente müssen mindestens 31 Tage vor dem geplanten Hochzeitsdatum im örtlichen Standesamt eingereicht werden. Bei der Antragstellung wird eine staatliche Gebühr erhoben. Bei Bedarf zur Durchführung der Zeremonie außerhalb des Standesamtes wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.
Verfahren zur Eheschließung
Am Tag der Zeremonie müssen beide Ehepartner und zwei Zeugen anwesend sein. Wenn einer der Ehepartner oder Zeugen der polnischen Sprache nicht mächtig ist, muss ein Dolmetscher anwesend sein.
Erhalt der Heiratsurkunde
Nach der Zeremonie erhalten die Ehepartner eine Heiratsurkunde, die die Rechtmäßigkeit ihrer Ehe in Polen und anderen EU-Ländern bestätigt.
Zusätzliche Tipps
Fristen und Buchung: Planen Sie die Einreichung der Dokumente im Voraus ein, da der Verfahren zur Genehmigung und Terminvereinbarung der Zeremonie mehrere Monate dauern kann.
Beratung: Nutzen Sie die Dienste von Anwälten oder spezialisierten Agenturen, um Unterstützung bei der Vorbereitung und Einreichung der Dokumente zu erhalten.
Registrierung: Die Geburt eines Kindes muss im Standesamt am Geburtsort des Kindes oder am Wohnort der Eltern registriert werden.
Erforderliche Dokumente:
- Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument der Eltern.
- Heiratsurkunde der Eltern (falls vorhanden).
- Medizinische Geburtsurkunde des Kindes, ausgestellt vom Krankenhaus.
Übersetzung der Dokumente: Falls die Dokumente in einer Fremdsprache vorliegen, müssen sie von einem vereidigten Übersetzer ins Polnische übersetzt werden.
Erhalt der polnischen Geburtsurkunde: Basierend auf den bereitgestellten Dokumenten wird eine polnische Geburtsurkunde ausgestellt.
Registrierung des Kindes im Konsulat des eigenen Landes: Die Eltern können das Kind im Konsulat ihres Heimatlandes registrieren lassen, um eine Geburtsurkunde ihres Landes und einen Reisepass zu erhalten.
Erhalt der PESEL-Nummer (Identifikationsnummer): Für ausländische Bürger ist der Erhalt einer PESEL-Nummer nicht obligatorisch, kann jedoch für verschiedene Verwaltungsverfahren in Polen nützlich sein.
Staatsbürgerschaft des Kindes: Die Staatsbürgerschaft des Kindes richtet sich nach den Gesetzen des Herkunftslandes der Eltern. Polen gewährt keine automatische Staatsbürgerschaft durch Geburt im Land, wenn beide Elternteile Ausländer sind.
Für spezifische Fragen oder zusätzliche Informationen wird empfohlen, sich an das örtliche Standesamt oder das Konsulat Ihres Landes in Polen zu wenden.
Wahl der Unternehmensform
Die beliebtesten Rechtsformen für Ausländer sind:
- Einzelunternehmen (CEIDG) – für Einzelunternehmer.
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sp. z o.o.) – für Unternehmen mit mehreren Gründern, die begrenzte Haftung bieten.
Auswahl und Überprüfung des Firmennamens
Der Firmenname muss einzigartig sein und den polnischen Standards entsprechen. Er kann in der Datenbank auf der Website (https://ekrs.ms.gov.pl) überprüft werden.
Vorbereitung der Dokumente
Für die Registrierung des Unternehmens werden folgende Dokumente benötigt:
- Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument.
- Dokumente, die die Geschäftsadresse des Unternehmens bestätigen (z.B. Mietvertrag).
- Satzung des Unternehmens (für Sp. z o.o.), die notariell beglaubigt werden muss.
- Nachweis der Einzahlung des Stammkapitals (mindestens 5000 PLN für Sp. z o.o.).
Registrierung im Nationalen Gerichtsregister
Es muss ein Antrag beim Nationalen Gerichtsregister gestellt werden:
Auf traditionelle Weise – bei Gericht oder über eine Anwaltskanzlei.
Online – über das S24-System auf der Website (https://ekrs.ms.gov.pl) . Dafür ist eine qualifizierte elektronische Unterschrift oder ein vertrauenswürdiges Profil erforderlich.
Erhalt der NIP und REGON
Nach der Registrierung im Nationalen Gerichtsregister erhält das Unternehmen automatisch eine Steuernummer (NIP) und eine statistische Nummer (REGON) aus dem zentralen Wirtschaftsdatenregister.
Registrierung als Mehrwertsteuerzahler
Wenn Ihre Tätigkeit die festgelegte Schwelle überschreitet, müssen Sie sich als Mehrwertsteuerzahler beim Finanzamt registrieren.
Eröffnung eines Firmenbankkontos
Für die Eröffnung eines Bankkontos werden benötigt:
- Die Satzung der Gesellschaft.
- Dokumente zur Bestellung der Direktoren.
- Dokumente zur Registrierung im Nationalen Gerichtsregister.
- Reisepass oder Personalausweis.
Sozialversicherung
Wenn Sie planen, Mitarbeiter einzustellen, müssen Sie sich innerhalb von 7 Tagen nach der Einstellung des ersten Mitarbeiters im Sozialversicherungssystem registrieren.
Zusätzliche Lizenzen und Genehmigungen
Einige Tätigkeiten erfordern zusätzliche Lizenzen und Genehmigungen (z. B. im Bereich der Gastronomie, des Transports oder der Finanzdienstleistungen).
Für weitere Informationen wird empfohlen, sich an Anwälte zu wenden, die Ihnen helfen, Ihr Geschäft in Polen erfolgreich zu registrieren und alle gesetzlichen Anforderungen einzuhalten.
Notare in Polen bieten ein breites Spektrum an Dienstleistungen an, darunter:
- Erstellung und Beglaubigung von Notarurkunden.
- Beglaubigung von Unterschriften und Dokumentenkopien.
- Protokollierung von Versammlungen.
- Beglaubigung von Immobilienkaufverträgen.
- Erstellung von Testamenten und Erbschaftsannahmeerklärungen.
Prozess der Inanspruchnahme von Notardienstleistungen
Auswahl eines Notars: Es wird empfohlen, einen Notar zu wählen, der Erfahrung mit Ausländern hat und Dienstleistungen auf Englisch anbieten kann. In großen Städten wie Warschau und Krakau gibt es Notare, die Dienstleistungen in mehreren Sprachen anbieten.
Terminvereinbarung: Oft ist es notwendig, im Voraus einen Termin beim Notar zu vereinbaren. Einige Notarkanzleien bieten Online-Buchungen an.
Beratung und Dokumentenvorbereitung: Vor dem Besuch beim Notar ist es ratsam, sich über die benötigten Dokumente und Anforderungen zu informieren. Der Notar kann eine Liste der erforderlichen Dokumente bereitstellen und bei deren Vorbereitung helfen.
Besuch beim Notar: Beim Termin überprüft der Notar alle vorgelegten Dokumente, bestätigt ihre Echtheit und erstellt die Notarurkunde.
Sonderleistungen für Ausländer
Apostille und Legalisierung von Dokumenten: Notare können bei der Beschaffung einer Apostille auf Dokumente helfen, was für deren Verwendung außerhalb Polens erforderlich ist.
Übersetzungen: Notarkanzleien arbeiten häufig mit vereidigten Übersetzern zusammen, was den Beglaubigungsprozess von Dokumenten in einer Fremdsprache erleichtert.
Rechtliche Unterstützung
Für die Inanspruchnahme von Notardienstleistungen können Ausländer auch rechtliche Berater in Anspruch nehmen, die bei der Vorbereitung und Überprüfung der für die Notarbeglaubigung erforderlichen Dokumente helfen. Dies ist besonders nützlich bei der Abwicklung komplexer Rechtsgeschäfte oder wenn eine große Menge an Dokumenten beglaubigt werden muss.
Beratung mit einem Anwalt
Es wird empfohlen, sich zunächst an einen Anwalt zu wenden, der auf Familienrecht spezialisiert ist. Der Anwalt hilft dabei, Ihre Rechte und Pflichten zu verstehen, sowie die erforderlichen Dokumente und Beweise vorzubereiten.
Beweissammlung
Es ist notwendig, Beweise für die Begründung der Scheidung zu sammeln. Dies können Zeugenaussagen, Berichte von Privatdetektiven, Fotos und Videos sein. Es ist auch wichtig, finanzielle Dokumentation bereitzustellen, wie Steuererklärungen und Zahlungsnachweise.
Vorbereitung und Einreichung des Scheidungsantrags
Der Scheidungsantrag wird beim Amtsgericht am letzten gemeinsamen Wohnsitz der Ehegatten oder am Wohnsitz des Beklagten eingereicht. Im Antrag sind die Scheidungsgründe anzugeben und alle gesammelten Dokumente und Beweismittel beizufügen.
Vorübergehende Maßnahmen
Während des Gerichtsverfahrens kann das Gericht vorübergehende Maßnahmen ergreifen, wie z.B. die Festlegung eines vorübergehenden Zeitplans für den Kontakt mit den Kindern, die Festlegung vorübergehender Unterhaltspflichten und des Wohnsitzes der Kinder für die Dauer des Verfahrens.
Gerichtsverhandlung
Die Gerichtsverhandlung findet in der Regel 4-6 Monate nach Einreichung des Antrags statt. Die Anzahl der Sitzungen hängt von der Komplexität des Falls ab. In den Sitzungen machen beide Parteien und Zeugen persönlich Aussagen.
Ergehen des Scheidungsurteils
Nach Abschluss der Anhörungen und Prüfung der Beweismittel erlässt das Gericht das Scheidungsurteil. Das Urteil enthält:
- Schuld am Scheitern der Ehe.
- Elternrechte und -pflichten in Bezug auf gemeinsame minderjährige Kinder.
- Wohnsitz der Kinder.
- Unterhalt für die Kinder und den Ex-Partner.
- Aufteilung des gemeinsam erworbenen Vermögens.
Anfechtung des Urteils
Wenn eine der Parteien mit dem Urteil des Gerichts nicht zufrieden ist, hat sie das Recht, Berufung bei einem Berufungsgericht einzulegen. Hierfür muss eine schriftliche Begründung des Urteils eingeholt und die Berufung innerhalb der festgelegten Frist eingereicht werden.
Wichtige Dokumente für die Scheidung
- Eheurkunde.
- Geburtsurkunden der Kinder (falls vorhanden).
- Finanzielle Dokumente, die die Einkünfte beider Ehegatten belegen.
- Eheverträge (falls vorhanden).
Für den erfolgreichen Ablauf des Scheidungsverfahrens in Polen ist es wichtig, sich sorgfältig vorzubereiten und, falls möglich, die Dienste eines qualifizierten Anwalts in Anspruch zu nehmen, der bei der Klärung aller rechtlichen Nuancen hilft und Ihre Interessen schützt.
Suche und Auswahl einer Anwaltskanzlei
Es gibt viele Anwaltskanzleien und Berater, die sich auf die Unterstützung von Ausländern spezialisiert haben. Eine Online-Suche kann dabei immer hilfreich sein. Überprüfen Sie auch die Bewertungen der ausgewählten Firma, um die beste Wahl zu treffen.
Online- und Offline-Beratung
Viele Anwaltskanzleien bieten sowohl Online- als auch Offline-Beratungen an. Online-Beratungen können über Plattformen wie WhatsApp oder Telegram durchgeführt werden.
Beratung zu Einwanderungsfragen
Für Beratungen zu Fragen der Einwanderung, des vorübergehenden und ständigen Aufenthalts sowie der Staatsbürgerschaft können Sie sich an spezialisierte Einwanderungsanwälte wenden.
Spezifische juristische Dienstleistungen
Einige Anwaltskanzleien bieten spezialisierte Dienstleistungen an, wie z.B. Unterstützung bei der Erhaltung der Karte des Polen, Beratung in Unternehmens- und Wirtschaftsrecht.
Für die Inanspruchnahme rechtlicher Hilfe in Polen ist es wichtig, eine zuverlässige Anwaltskanzlei auszuwählen, die Erfahrung mit Ausländern hat und qualitativ hochwertige Dienstleistungen in einer Ihnen verständlichen Sprache anbieten kann.
Auswahl eines vereidigten Übersetzers
Für die Übersetzung offizieller Dokumente muss man sich an vereidigte Übersetzer wenden, die vom polnischen Justizministerium akkreditiert sind. Diese Übersetzer sind berechtigt, Übersetzungen mit ihrer Unterschrift und ihrem Siegel zu beglaubigen, was die übersetzten Dokumente in Polen rechtlich gültig macht.
Arten von Dokumenten, die eine Übersetzung erfordern
Am häufigsten müssen folgende Dokumente übersetzt werden:
- Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden.
- Bildungspapiere wie Diplome und Zeugnisse.
- Rechtliche Dokumente, einschließlich Gerichtsurteile und notarielle Urkunden.
- Dokumente für Einwanderungsbehörden, wie Visa und Aufenthaltsgenehmigungen.
Legalisierung: Wenn Dokumente aus einem Land stammen, das nicht dem Haager Übereinkommen angehört, müssen sie im Konsulat oder in der Botschaft Polens im Ausstellungsland legalisiert werden.
Eidesstattliche Erklärung und Apostille: Für Länder, die das Haager Übereinkommen unterzeichnet haben, ist das Anbringen einer Apostille auf dem Originaldokument vor der Übersetzung erforderlich.
In Polen kann man vereidigte Übersetzer auf den folgenden Ressourcen finden:
Das offizielle Register der vereidigten Übersetzer auf der Website des polnischen Justizministeriums enthält aktuelle Informationen über alle zertifizierten Übersetzer in Polen, einschließlich ihrer Kontaktdaten und der Sprachen, in die sie übersetzen:
Liste der vereidigten Übersetzer (https://arch-bip.ms.gov.pl/pl/rejestry-i-ewidencje/tlumacze-przysiegli/lista-tlumaczy-przysieglych/)
Übersetzervereinigungen:
Polskie Stowarzyszenie Tłumaczy Przysięgłych i Specjalistycznych (TEPIS): Dies ist eine professionelle Organisation der vereidigten und spezialisierten Übersetzer in Polen. Auf ihrer Website kann man auch eine Liste der akkreditierten Übersetzer finden: (http://tepis.org.pl).
Man kann sich auch direkt an Übersetzungsagenturen wenden, die Dienstleistungen für vereidigte Übersetzungen anbieten.
Die Inanspruchnahme eines vereidigten Übersetzers und die Einhaltung aller Legalisierungsanforderungen tragen dazu bei, die rechtliche Gültigkeit Ihrer Dokumente in Polen und darüber hinaus sicherzustellen.
Das Justizsystem Polens ist komplex und vielschichtig und besteht aus verschiedenen Gerichten und spezialisierten Organen, die die Rechtsprechung und den Schutz der Bürgerrechte gewährleisten.
Die Hauptkomponenten des Justizsystems
Verfassungsgericht: Befasst sich mit Fragen der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und Vorschriften. Die Richter werden vom Sejm für eine neunjährige Amtszeit gewählt.
Oberstes Gericht: Ist die höchste gerichtliche Instanz in Polen; befasst sich mit Kassationsbeschwerden gegen Entscheidungen untergeordneter Gerichte, sorgt für eine einheitliche Auslegung des Rechts und kann Disziplinarfälle gegen Richter einleiten.
Allgemeine Gerichte: Umfassen Bezirksgerichte, Kreisgerichte und Appellationsgerichte. Diese Gerichte befassen sich mit zivilrechtlichen, strafrechtlichen und familienrechtlichen Angelegenheiten sowie mit Verwaltungsverstößen.
Verwaltungsgerichte: Behandeln Streitigkeiten zwischen Bürgern und staatlichen Organen. Sie umfassen die Woiwodschaftsverwaltungsgerichte und das Oberste Verwaltungsgericht.
Spezialisierte Gerichte: Umfassen Militärgerichte und Arbeitsgerichte.
Kaufprozess
Vorvertrag:
Die Parteien unterzeichnen einen Vorvertrag, der die wesentlichen Bedingungen des Geschäfts festlegt, wie Preis und Fristen.
Rechtliche Überprüfung:
Ein Anwalt oder Agent prüft den rechtlichen Status der Immobilie im elektronischen Grundbuch und Hypothekenregister, um das Eigentumsrecht und die Freiheit von Belastungen zu bestätigen.
Endgültiger Kaufvertrag:
Wird im Beisein eines Notars unterzeichnet. Der Notar beglaubigt das Geschäft und nimmt Änderungen im Grundbuch und Hypothekenregister vor. Dieser Schritt ist obligatorisch, damit das Geschäft in Polen rechtswirksam ist.
Zusatzkosten
Notargebühren: Betragen in der Regel etwa 2-3 % des Immobilienwerts, können aber je nach Transaktionssumme 10.000 Zloty und mehr erreichen.
Grundbuchumschreibungssteuer: 2 % des Immobilienwerts, wenn diese auf dem Sekundärmarkt erworben wurde.
Rechtsdienstleistungen: Ein Anwalt hilft bei der Prüfung der Dokumente, der Begleitung des Geschäfts und der Beratung in Steuerfragen.
Eigentumsregistrierung
Nach Unterzeichnung des endgültigen Kaufvertrags registriert der Notar die Änderungen im Grundbuch und Hypothekenregister. Der Käufer erhält Dokumente, die sein Eigentumsrecht an der Immobilie bestätigen.
Für ausführlichere Informationen und Beratungen wird empfohlen, sich an professionelle Immobilienmakler und Anwaltskanzleien zu wenden, die sich auf die Arbeit mit ausländischen Kunden in Polen spezialisiert haben.
Adoption
Die Hauptanforderungen:
Adoption ist nur für Minderjährige (unter 18 Jahren) möglich.
Die Adoption muss den besten Interessen des Kindes entsprechen.
Mit Zustimmung des Kindes, das älter als 13 Jahre ist.
Die Adoption ist unwiderruflich und vertraulich (in Dokumenten wird das Kind als leibliches Kind der Adoptiveltern angegeben).
Adoptionsverfahren für Ausländer
Ausländer müssen sich an die zentrale Adoptionsbehörde in ihrem Land oder an eine akkreditierte Agentur wenden.
Fristen und Nachkontrolle nach der Adoption: Das Adoptionsverfahren dauert in der Regel mehrere Monate und erfordert mehrere Besuche in Polen. Nach der Adoption wird im Laufe eines Jahres eine Nachkontrolle durchgeführt, die drei Berichte umfasst (zwei Wochen, drei Monate und ein Jahr nach der Adoption).
Vormundschaft für Kinder
Vormundschaftsregeln:
Entscheidungen über die Vormundschaft werden vom Gericht auf der Grundlage der Interessen des Kindes getroffen.
Das Gericht erwägt die Möglichkeit, Familienmitgliedern die Vormundschaft zu übertragen, wenn dies den Interessen des Kindes entspricht.
Ausländer müssen in der Regel einen Wohnsitz oder einen langfristigen Aufenthalt in Polen haben, um einen Antrag auf Vormundschaft zu stellen.
Wichtige Aspekte
Polen ist Teilnehmer des Haager Übereinkommens von 1993, das die zwischenstaatliche Adoption regelt und internationale Zusammenarbeit und den Schutz der Kinderrechte gewährleistet.
Ausländer, die ein Kind aus Polen adoptieren möchten, müssen über akkreditierte Agenturen arbeiten und alle internationalen und nationalen rechtlichen Anforderungen einhalten.
Diese Anforderungen und Verfahren zielen darauf ab, das Wohlergehen der Kinder zu gewährleisten und internationalen Standards zu entsprechen. Die Beratung durch juristische Fachleute und akkreditierte Agenturen hilft, den Adoptionsprozess oder das Sorgerecht erfolgreich zu durchlaufen.
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